Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Sport in festen Gruppen mit bis zu 30 Personen möglich
Coronavirus. Ab Morgen, Mittwoch, 15. Juli, gibt es weitere Anpassungen der Corona-Bekämpfungverordnung. Möglich ist dann das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen. Dies geht aus einem Beschluss des Ministerrats hervor. Dadurch soll die übliche Saisonvorbereitung in den Ballsportarten wie Fußball, Handball und Volleyball durchgeführt werden können. Die Voraussetzungen im Innen- und Außenbereich werden einander angeglichen.
"Die Disziplin der Sportlerinnen und Sportler und die gewonnenen Erfahrungen der letzten Monate machen nach den schrittweisen Lockerungen nun diesen weiteren großen Schritt Richtung Normalität möglich. Die erhöhte Personenanzahl ermöglicht auch in den Kontaktsportarten den wieder annähernd normalen Trainings- und Wettkampfsport“, sagte der rheinland-pfälzische Sportminister Roger Lewentz.
Diese Lockerung sei ein nächster logischer Schritt gewesen, nachdem erst die Außen- und dann die Innensportanlagen wieder geöffnet wurden. "Das konsequente Einhalten der Regeln und die vorhandene Bereitschaft, die ersten Lockerungen in Stufen umzusetzen, hat dieser größeren Lockerung den Weg bereitet. Mein Dank gilt daher den zahlreichen Engagierten der rheinland-pfälzischen Sportwelt für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen. Auch sie haben ihren Teil dazu beigetragen, die Infektionszahlen im Land zu reduzieren“, betonte Lewentz.
Voraussetzung für die neuen Lockerungen
Die Verbände und Vereine sind nun verpflichtet, dass eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe gewährleistet wird. Die wiederzugelassenen Zweikämpfe und der sportliche Wettstreit erfordern also im Gegenzug auch eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.
"Um die Lockerungen dauerhaft umzusetzen, sind wir weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Sportlerinnen und Sportler so rücksichtsvoll wie bisher verhalten“, sagte der Sportminister. Die Erhöhung der Gruppengröße auf bis zu 30 Personen beziehe sich auf die reine Sportausübung. Heißt: Sie gilt nicht für zufällig zusammengesetzte Gruppen. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Jetzt sind auch Zuschauer wieder im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen. uck/ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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