Runder Tisch
Antidiskriminierung in Baden-Württemberg: Aufgaben, Ziele, Wege

Zu diesem Thema hatten die beiden Karlsruher Landtagsabgeordneten Dr. Ute Leidig und Alexander Salomon Interessierte und Fachpublikum zu einem virtuellen Runden Tisch eingeladen.

„Diskriminierungen geschehen täglich und sie geschehen auf vielfältige Weise“, führte Dr. Ute Leidig in das Thema ein. Sicherzustellen, dass sich jede und jeder in unserer Gesellschaft verwirklichen könne, ohne Benachteiligungen, Stigmatisierungen oder Gewalt befürchten zu müssen, sei Aufgabe von Politik und Gesellschaft gleichermaßen. „Die grüngeführte Landesregierung hat die Antidiskriminierungspolitik deshalb in dieser Legislaturperiode als zentrales Handlungsfeld auf ihrer Agenda verankert“, so Leidig, Staatssekretärin im Sozialministerium.

Gastreferent Oliver Hildenbrand MdL, Sprecher für Innen- und Queerpolitik der Grünen Landtagsfraktion, gab Einblicke in die aktuellen Entwicklungen auf Landesebene. Bei Maßnahmen zur Antidiskriminierung „geht es darum, den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz zu verwirklichen“, so Hildenbrand.

Und die Landesregierung hat vielfältige Maßnahmen implementiert: Die seit 2018 bestehende Landesantidiskriminierungsstelle, die gleichermaßen als Anlaufstelle und Lotsin für Betroffene sowie Vernetzungsstelle der einzelnen Beratungsstellen in den Kommunen fungiert, wird stetig mit umfassenden finanziellen Mitteln gestärkt, zuletzt im aktuellen Doppelhaushalt. Der Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ entwickelt ressortübergreifende Maßnahmen im Kampf gegen Hasskriminalität. „Und auch in der Enquete-Kommission ‚Krisenfeste Gesellschaft‘, die Baden-Württemberg resilienter aufstellen soll, beschäftigen wir uns maßgeblich mit der Frage danach, wie wir marginalisierte Gruppen noch besser einbeziehen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können“, fügt Salomon, Vorsitzender des Gremiums, hinzu.

Derzeit steht insbesondere die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes im Vordergrund. Baden-Württemberg wird als zweites Bundesland nach Berlin und erstes Flächenland in Deutschland ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz erhalten. Dieses wird das seit 2006 bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes ergänzen. „Das AGG bezieht sich ausschließlich auf den privatrechtlichen Bereich“, erläutert Hildenbrand. „Aber das Recht auf Gleichbehandlung gilt selbstverständlich nicht nur bei der Arbeit, beim Friseur oder im Fitnessstudio, sondern auch im Kontakt mit dem Finanzamt, an Schulen oder anderen öffentlichen Stellen.“ Diese rechtliche Lücke wolle man schließen. Darüber hinaus werde das Gesetz den im AGG enthaltenen Katalog der Diskriminierungsformen erweitern.

„Der heutige Abend hat gezeigt, dass Antidiskriminierung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts viele Menschen beschäftigt“, so die Abgeordneten in Anbetracht der lebhaften Diskussion des großen und diversen Teilnehmendenkreises. „Mit den umfassenden Maßnahmen schaffen und stärken wir in Baden-Württemberg die Strukturen für ein gleichberechtigtes, vielfältiges und respektvolles Miteinander. Das ist wichtig, denn es geht um unseren Zusammenhalt. Von Diskriminierung sind wir zwar nicht alle gleichermaßen betroffen, aber sie geht uns alle gleichermaßen etwas an.“

Autor:

Dr. Ute Leidig MdL aus Karlsruhe

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