50 Jahre BAföG
BAföG-Hochschul-Tour informiert Studierende in Karlsruhe
In diesem Jahr feiert das BAföG sein 50-jähriges Jubiläum: Seit einem halben Jahrhundert haben Studierende dank des Bundesausbildungsförderungsgesetzes rechtlichen Anspruch auf individuelle finanzielle Unterstützung durch den Staat. Um über die Möglichkeiten der Förderung aufzuklären, macht eine Informationstour des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am 6. Oktober in Karlsruhe halt.
Im Rahmen der vom BMBF initiierten Tour besucht das BAföG-Team in Karlsruhe am 6. Oktober das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Auf dem Hochschulgelände machen Promotorinnen und Promotoren auf den Stopp aufmerksam. Ein Info-Stand in der Mensa am Adenauerring ist zwischen 11:00 und 14:30 Uhr geöffnet. Interessierte Studierende erhalten dort Auskunft und Informationsmaterialien zu den Förderungsmöglichkeiten des BAföG. Die kompetente Beantwortung ihrer Fragen übernehmen erfahrene Beraterinnen und Berater der örtlichen Studenten- bzw. Studierendenwerke.
Eine häufig gestellte Frage: Wer hat Anspruch auf Förderung?
Abhängig von der finanziellen Situation der Antragstellenden und deren Familien wird der BAföG-Anspruch ermittelt und die Fördersumme berechnet. Studierenden erhalten die Hälfte der BAföG-Finanzierung als reinen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte der Förderung müssen sie erst einige Jahre nach dem Studienabschluss zurückzahlen, höchstens aber 10.010 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung komplett als Zuschuss: Sie müssen nichts zurückzahlen. Alle Informationen und Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Webseite bafög.de zur Verfügung. Auch Beispielrechnungen und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung sind auf der Webseite zu finden. Seit dem vergangenen Jahr besteht zudem die Möglichkeit, über das Online-Portal bafög-digital.de den Antrag online zu erstellen und zu verschicken. Wenn noch Fragen offen sind, ist die kostenlose BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 erreichbar.
Die Grundidee des BAföG: Mehr Chancengleichheit bei Ausbildungswünschen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat 1971 in Kraft. Es ermöglicht seitdem allen jungen Menschen, auch bei geringen finanziellen Mitteln ein Hochschulstudium oder eine berufliche Schulausbildung aufzunehmen und ihre individuelle Wunschlaufbahn einzuschlagen. Neben dem persönlichen Gewinn für die Geförderten soll das Gesetz damals wie heute für mehr qualifizierte Fachkräfte sorgen. Während seines 50-jährigen Bestehens wurde das BAföG immer wieder weiterentwickelt und gestärkt – zuletzt 2019.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kommentiert:
„Die Einführung des BAföG vor 50 Jahren ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Dort, wo Eltern ihre Kinder aus finanziellen Gründen nicht unterstützen können, springt der Staat ein. Mit dem BAföG haben wir einen Rechtsanspruch auf Unterstützung geschaffen, um individuelle Bildungswege zu verwirklichen. Für viele Menschen hat das BAföG die Türen geöffnet zu ihrem Bildungs- und Berufsweg. Nicht nur für das persönliche Lebensglück ist es wichtig, die eigenen Talente zu entfalten. Dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland. Als Innovationsland Deutschland können wir nur Erfolg haben, wenn möglichst viele ihre Fähigkeiten und Ideen einbringen. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden.
Auch das BAföG muss mit der Zeit gehen. Bildungsbiografien laufen heute nicht mehr so einheitlich ab wie früher. Wir werden das BAföG deshalb weiterentwickeln und flexibilisieren.“
Weitere Informationen unter bafög.de.
Autor:Sarah-Lena Knust aus Karlsruhe |
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