Wasserstände am Rhein nach aktuellem Hochwasser gehen weiter zurück
Dämme bei Hochwasser freihalten
Region. Ende Januar kam es wegen der Schneeschmelze und starker Niederschläge bei den Flüssen auch im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe zu hohen Wasserständen, die zu Hochwasser und Überflutungen vor allem entlang des Rheins führten. Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums als Verantwortlicher für die technischen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster Ordnung und an den Rheinhochwasserdämmen, hat auch bei dem diesjährigen Hochwassereinsatz mit den Kommunen, den Feuerwehren und den lokalen Dammwachen zusammengearbeitet.
"Hochwassertouristen“ gefährden Wildtiere
Die überwiegende Mehrzahl der Dämme im Verantwortungsbereich waren über den gesamten Zeitraum stabil und zeigten keine Auffälligkeiten. Allerdings: „Hochwassertouristen“ gefährden Wildtiere und sich selbst. Leider konnte vielerorts wieder beobachtet werden, dass das "Erlebnis" eines Hochwassers viele Menschen zu Anreisen aus der gesamten Region - und zu unbesonnenem Verhalten verleitet. Bei hoch anstehendem Wasser waren zahlreiche Bürger auf den Hochwasserschutzdämmen unterwegs. Dabei haben sie sich selbst, aber auch die dort lebenden Wildtiere in Gefahr gebracht und die, gerade während des Hochwassers, wichtige Arbeit der Dammwachen behindert.
Um unnötige Gefahren für Mensch und Tier zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, sich an bestimmte Regeln zu halten:
- Das Betreten der Dämme ist bei Hochwasser generell verboten.
- Es ist lebensgefährlich, die Strömungsgefahr zu unterschätzen.
- Die Strömungsgeschwindigkeit im Rhein kann bei einem Hochwasser auch in Ufernähe so groß sein, dass Menschen mitgerissen werden können.
- Insbesondere Hunde oder Kinder dürfen keinesfalls in den Einflussbereich des Wassers kommen.
- So attraktiv Wassersport, wie Kanufahren, bei Hochwasser auch sein mag, denken Sie daran, dass Sie damit nicht nur sich, sondern auch Rettungskräfte gefährden.
- Aber auch dort, wo man noch trockenen Fußes unterwegs ist, gibt es Gebiete, die nicht betreten werden dürfen: Rückhalteräume, die geflutet werden können, sind im Hochwasserfall zu räumen. Dies betrifft auch die angrenzenden Dämme.
- Entsprechenden Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten und Beschilderungen sind zu beachten.
- Für das freilebende Wild in den betreffenden Gebieten bestehen im Hochwasserfall nur noch begrenzte Rückzugsräume. Diese dürfen durch Spaziergänger nicht betreten werden und auch Hunde sind unbedingt anzuleinen, um das Wild nicht zusätzlich in Bedrängnis zu bringen.
- Rehe und Wildschweine sind zwar gute Schwimmer. Allerdings sind sie rasch erschöpft, wenn sie gegen Strömung ankämpfen müssen und das rettende Ufer am Damm nicht erreichen können, weil dort Menschen und Hunde unterwegs sind.
- Leider sind auch bei den diesjährigen Hochwassern wieder Wildtiere unnötigerweise ertrunken, weil sie, durch Spaziergänger in Panik versetzt, vom bereits erreichten rettenden Ufer, wieder zurück in die Strömung gesprungen sind.
Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie sich von den Dämmen fern – gerade und vor allem dann, wenn Sie mit Ihren Hunden unterwegs sind. Dies gilt insbesondere auch für die in einigen Hochwasserrückhalteräumen bestehenden Wildrettungshügel. Diese sind explizit als Rückzugsraum für das Wild bei Überflutungen vorgesehen! Durch das Betreten oder sogar Befahren dieser Bereiche werden nicht nur Schäden an der Bausubstanz verursacht. Auch die Wildtiere werden durch die vorherige Anwesenheit von Meschen vergrämt und nehmen diese Hügel dann nicht mehr als Rückzugsraum an. Es ergeht daher der dringende Appell, diese Bereiche auch außerhalb des Auftretens von Hochwassern nicht zu betreten.
Autor:Jo Wagner |
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