Bürger verärgert / Zahlreiche Aufrufe / Petition läuft ---- mit Update
Der „Karlsruher Fahnenstreit“ bewegt
Karlsruhe. Per Anordnung aus Stuttgart darf künftig keine badische Fahne mehr über dem Badischen Landesmuseum wehen, dem früheren badischen Residenzschloss!
Eine Vorgabe, die von wenig Fingerspitzengefühl der Handelnden in Stuttgart zeugt – und deren Tragweite „Neig“schmeckte“ in Karlsruhe nicht im Entferntesten erahnen können! In der „Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude“ (Az. I / Prot. 0224.1, Erlass vom 23.08.2011) heißt es: „Wenn geflaggt wird, setzen die Landesbehörden neben der Landesdienstflagge oder der Landesflagge grundsätzlich die Europaflagge und die Bundesflagge.“ Nachdem ein „besorgter Bürger“ (das „Wochenblatt“ berichtete) in Stuttgart wegen der roten Fahne zur aktuellen Revolutionsausstellung gepetzt hatte, kam der Hinweis auf die aktuelle Verwaltungsvorschrift, die für das Landesmuseum bindend ist – über die man aber, drücken wir es mal freundlich aus, „ab und an ohne Konsequenzen hinwegschaute“.
Sturm der Entrüstung
Aber dieses Stuttgarter Beharren auf einer Vorgabe führte jetzt zu einem Sturm der Entrüstung im badischen Landesteil – nicht nur in Karlsruhe! Mehr als „deutliche“ Zitate im Internet (Tenor: „Wenn es um die Badische Flagge geht, hört der Spaß auf!“), Einträge auf der Seite des Ministerpräsidenten und der Landesregierung, Schreiben und Statements von Parteien oder gar eine Petition im Netz (rund 10.000 Unterstützer). „Ich habe gesehen, dass es bereits eine Online-Petition im Netz gibt und die Bürger auf verschiedenen Plattformen diskutieren“, so Museumsleiter Eckart Köhne, übrigens ein gebürtiger Karlsruher: „Die derzeitigen Reaktionen zeigen, dass das Badische für viele immer noch identitätsstiftend ist.“ Auch im Badischen Landesmuseum lasse sich ablesen, wie gut zum Beispiel Führungen zur badischen Geschichte ankommen: „Die badische Flagge ist eben wie das Badnerlied ein Identifikationsmerkmal.“ Allerdings betont Köhne auch, „dass wir alle Baden-Württemberger sind.“ Deswegen sei es ganz normal, dass die Baden-Württemberg-Flagge auf dem Schlossturm hängt, schließlich sei das Badische Landesmuseum eine Institution des Landes.
"Das Karlsruher Schloss bildet das Herz der Stadt"
Nüchtern betrachtet: ja! Emotional betrachtet: nein! Kein Wunder also, dass dieses Thema bewegt, denn die Vorschrift, ausgerechnet die Badische Fahne über der Badischen Residenz abzuhängen, sehen viele im badischen Landesteil irgendwo zwischen reiner Willkür und kleingeistiger Paragraphenreitei! „Es handelt sich um unser Residenz-Schoss“, betont denn auch der Sprecher der Vereinigung „Mittelstand und Handwerk“. „Als ich davon erfuhr, dass die badische Flagge nicht mehr über dem Karlsruher Residenzschloss wehen darf, hat es mir fast die Socken ausgezogen“, betont der badische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer, der sich mit anderen Landtags- und Bundestagsabgeordneten für das Wiederaufziehen der Badischen Fahne einsetzt. „Das Karlsruher Schloss bildet das Herz der Stadt. Die Flagge spiegelt die badische Seele wider“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tom Hoyem. „Man könnte leicht die Beflaggungsordnung ändern“, heißt es auch von der „Landesvereinigung Baden in Europa“.
"kein x-beliebiges Dienstgebäude des Landes"
Und in einem Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann betont auch die Kult-Fraktion: „Wir bitten sie eindringlich, das Momentum zu nutzen, um die Beflaggungsvorschrift für die Zukunft zu ändern.“ Schließlich sei das Karlsruher Schloss „kein x-beliebiges Dienstgebäude des Landes“.
„Verordnung von 2011 hin oder her, seit Jahren weht die badische Fahne über dem Karlsruher Schloss und das ist damit nicht nur Gewohnheit, sondern selbstverständlicher Ausdruck unserer heimatlichen Identität“, so Karlsruhes OB Dr. Frank Mentrup in seinem Facebook-Eintrag: „Und daran ist Baden-Württemberg nicht zugrunde gegangen, ja nicht einmal auch nur im Ansatz in Frage gestellt worden. Die Heimattage Baden-Württemberg in Karlsruhe wurden 2017 trotzdem ein großer Erfolg. Erst das Hissen der roten Fahne war dann offensichtlich zu viel. Und jetzt soll diese Verordnung exekutiert werden, welch kleinlicher Akt mangelnder Souveränität.“
Geschichtsträchtiges Datum
Aber ein Zurück zur „gelebten“ Praxis scheint wohl (noch) am Festhalten der Stuttgarter Entscheider zu scheitern, doch da die Verwaltungsvorschrift am 22. August 2018 außer Kraft tritt (üblicherweise zwar verlängert wird), wäre es indes eine gute Gelegenheit, hier nachzubessern! Immerhin wäre das zudem ein ganz besonderes Datum: Schließlich wurde am 22. August 1818, also vor genau 200 Jahren, von Großherzog Carl die Badische Verfassung unterzeichnet! (jow)
UPDATE
Am Dienstag, 10. Juli, hat die Landesregierung via Twitter bekanntgegeben: "Das @BLM_Karlsruhe darf vorerst für die Dauer der Ausstellung #Revolution! das Karlsruher Schloss nach eigenem Ermessen beflaggen – also auch die badische Fahne hissen. Flaggenverordnung wird zeitnah überarbeitet. Dann evtl. Ausnahmeregelungen durch Ministerpräsidenten möglich."
Autor:Jo Wagner |
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