Eine Rettungsgasse zu bilden ist eigentlich einfach ... / Polizei kontrollierte in Karlsruhe
Ein Stau kann über Leben und Tod entscheiden
Region. Eigentlich ist es keine große Sache: Bei einem Stau wird eine Rettungsgasse gebildet – denn die kann schließlich Leben retten.
Schließlich gehört das quasi zum Einmaleins für Verkehrsteilnehmer! Denn bei schweren Verkehrsunfällen zählt jede Sekunde: „Leider kommen unsere Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr oder dringend benötigte Bergungsfahrzeuge häufig nicht schnell genug zur Unfallstelle – und das nur, weil die Rettungsgasse durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer versperrt ist“, so Innenminister Thomas Strobl.Stichprobe vergangene Woche: Bei einem schweren Unfall auf der Autobahn A5, Höhe Hagsfeld, staute sich der Verkehr auf rund 13 Kilometer Länge. Zur Durchfahrt der Rettungskräfte wurde die Bildung einer Rettungsgasse durch ein Videofahrzeug der Polizei Karlsruhe überwacht. Erschreckendes Ergebnis: 245 Verstöße, 116 Pkw-Fahrer, 76 Fahrer von Sattelzügen, 47 Lkw-Lenker, zwei Motorradfahrer und die Fahrer von vier Reisebussen hatten keine Rettungsgasse gebildet – erschwerten oder behinderten ein Durchkommen der Rettungskräfte!
Das Polizeifahrzeug benötigte 45 Minuten, um an die Unfallstelle zu gelangen, da es immer wieder zum Anhalten gezwungen wurde – trotz Martinshorn und Blaulicht! Auch Bergungsfahrzeuge mussten teilweise minutenlang warten, da ein Durchkommen aufgrund besonders rücksichtsloser Fahrzeuglenker nicht möglich war. „Positiv anzuführen ist aber auch, dass streckenweise die Rettungsgasse vorbildlich gebildet worden war“, so die Polizei, die in den vergangenen Wochen verstärkt in der Region kontrollierte – und knapp 400 Verstöße feststellte! (rj)
Infos: Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober vergangenen Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht sogar ein Monat Fahrverbot, www.gib-acht-im-verkehr.de
Autor:Jo Wagner |
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