Maskenpflicht gilt, aber das bedeutet nicht "Pappnase" ...
Fastnacht im Zeichen von Corona
Region. Die „Fünfte Jahreszeit“ hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. 2021 ist aber alles anders: Keine Prunksitzungen, keine Umzüge, sondern allenfalls virtuelle Kampagnen. „Kaum ein anderes Brauchtum im Land lebt so sehr von seiner Geselligkeit wie die Fastnacht. Als bekennender Fan der Fastnacht in all ihren Facetten blutet mir das Herz bei dem Gedanken, dass wir in diesem Jahr auf das bunte und fröhliche Miteinander, so wie wir es kennen und lieben, verzichten müssen", so Innenminister Thomas Strobl. Die Narren hätten sich bislang vorbildlich verhalten, deshalb träffen sie die Corona-Regeln besonders hart. Noch stünen die Zeichen jedoch nicht auf feiern. "Das ist notwendig, um so schnell als möglich in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft Einschränkungen zurück zu nehmen“, so Strobl.
Keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen
„Der Verzicht auf Geselligkeit und Nähe wird dabei helfen, dass wir bald wieder beisammen sein können. Die Wirkung des Lockdowns und die Aussicht auf weitere Impfungen geben Hoffnung auf eine Annäherung an die Normalität, die wir seit Beginn der Pandemie vermissen. Noch gilt aber: Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie Kontakte soweit es irgendwie geht. Es gibt keine besonderen Corona-Regeln für die Fasnacht, die Regelungen der Corona-Verordnung treffen freilich die Fastnacht besonders schmerzlich“, so der Innenminister. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich derzeit nur die Angehörigen des eigenen Haushalts treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen. Es gibt keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Mit dem Geist der Fastnacht lasse sich das zwar nur schwer vereinen, aber gute Laune sei dennoch nicht verboten und lasse sich beispielsweise auch virtuell gut verbreiten.
Masken gehören weiterhin zum Alltag
„Masken haben in der Fastnacht ihre ganz besondere Bedeutung. In diesen spiegeln sie Kultur und Tradition unserer Karnevalshochburgen wieder", so der Innenminister, doch derzeit sei eine andere Maske wesentlicher Garant für die Gesundheit.
Keine Pappnase oder Clownsmaske: Auch der Minister betont die Bedeutung der Trageverpflichtung einer medizinischen oder einer anderen geeigneten Maske in diesen Zeiten!
Ob im öffentlicher Personenverkehr, beim Einkaufen, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie während Veranstaltungen der Religionsausübung: Die Tragepflicht gilt - und sie werde auch von der Polizei an Fastnacht überwacht! "Angesichts der Lage kann freilich auch bei der Fastnacht kein Auge zugedrückt werden“, so Innenminister Strobl: „Wenn wir die nächste Fastnacht wieder unbeschwert gemeinsam begehen möchten, dann sind in diesem Jahr Abstand und Disziplin angesagt!"
Autor:Jo Wagner |
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