Sicherstellung von 90 Kilogramm Wasserpfeifentabak und Aufdeckung von zahlreichen Verstößen
Karlsruher Zoll kontrolliert Shisha-Bars

Diverse unerlaubte Tabakdosen und abgepackte erlaubte Kleinverkaufsmengen (Hintergrund mittig)
 | Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
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  • Diverse unerlaubte Tabakdosen und abgepackte erlaubte Kleinverkaufsmengen (Hintergrund mittig)
  • Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
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Karlsruhe. In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten 11 Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe und sechs Beamte des Polizeipräsidiums Mannheim zwei Shisha-Bars, ein Wettbüro und ein Bistro in der Hockenheimer Innenstadt. Darüber hinaus war auch ein Beamter des Ordnungsamtes und ein Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hockenheim im Einsatz. Ziel der gemeinsamen Aktion war es, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße aufzuklären, sowie Jugendschutz und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Die Beamten des Zolls fanden in vier Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße in Bezug auf die Verletzung der Sofortmeldepflicht sowie auf die Pflicht, Stundenaufzeichnungen für ihre Arbeitnehmer zu führen. Außerdem stellte der Zoll rund 90 Kilogramm Shisha-Tabak sicher und leitete zwei Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei ein.

Auf Tabak sind hohe Steuern fällig. Dabei geht es längst nicht nur um geschmuggelten und damit unversteuerten Tabak, der anhand eines fehlenden, gefälschten oder gebrochenen Steuersiegels erkannt wird. Das Besondere bei Shisha-Bars: Die Inhaber mischen den Tabak für ihre Kunden mit Aromen oder Glycerin, um ihn anzufeuchten. Passiert das, handelt es sich nach dem Abgabenrecht um ein neues Produkt, auf das erneut Steuern fällig werden.

Des Weiteren wurden zwei Ordnungswidrigkeiten wegen des Verdachts der Verbrauchssteuergefährdung eingeleitet. „Der Tabak darf nicht lose abgegeben werden. Es besteht ein "Verpackungszwang". Shisha-Bars müssen Tabakwaren in abgepackten Kleinverkaufsmengen an die Kunden verkaufen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500 Gramm-Dose) ist rechtswidrig“, so Stephanie Henig vom Hauptzollamt Karlsruhe.

Der Einsatz in Hockenheim verlief nicht ganz unproblematisch. In einer Shisha-Bar wurden erhöhte CO (Kohlenmonoxid)-Werte festgestellt. Die CO-Werte in den Shisha-Bars sind für die Behörden unter dem Sicherheitsaspekt ein großes Thema. Durch das Verbrennen der Holzkohle für die Wasserpfeifen entsteht Kohlenmonoxid. Dabei können gesundheitsgefährdende bis lebensgefährliche Konzentrationen entstehen.

Diverse unerlaubte Tabakdosen und abgepackte erlaubte Kleinverkaufsmengen (Hintergrund mittig)
 | Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
Sichergestellter Wasserpfeifentabak | Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
Autor:

Jo Wagner

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