Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne. So können sich die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Zugang zu Trinkwasser muss für alle Menschen in Deutschland so einfach wie möglich sein. Die letzten trockenen und heißen Sommer haben uns gezeigt: Andauernde Hitzewellen sind kein seltenes Ereignis mehr in Deutschland. In Zukunft werden Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden häufiger und intensiver sein. Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zudem zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge. Wenn Kommunen jetzt aktiv werden, dann leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und vor allem Hitzeschutz von Bürgerinnen und Bürger. Leitungswasser ist ein kontrolliertes Lebensmittel, es spart Energie und wird am Trinkbrunnen verpackungsfrei bereitgestellt – so profitiert auch die Umwelt."

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf legt fest, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung, als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört. Städte und Gemeinden müssen die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen. Dabei haben sie weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Trinkwasserbrunnen sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. Derzeit gibt es deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Öffentliche Trinkbrunnen sind überdies eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Daher sind sie auch Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Fachleute des Zentrums KlimaAnpassung unterstützen zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung von Konzepten zum Hitze- und UV-Schutz. Die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das Bundesumweltministerium in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden.

In den meisten Bundesländern bestehen bereits landesrechtliche Vorschriften, die die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Kommunen zuweisen. Mit der neuen Regelung leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, um Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die damit verbundene Zielvorgabe, den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, zu erreichen.

Die Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

10.08.2022 | Pressemitteilung Nr. 106/22 |Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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