Polizei kontrolliert jetzt Maßnahmen zum Infektionsschutz
Unverständnis über Treffen in der Gruppe
Region. Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus werden von der Polizei Baden-Württemberg nun konsequent kontrolliert: Bei der Bekämpfung des Coronavirus greife die Polizei durch: „Gestern war die Polizei nachsichtig und hat Ermahnungen ausgesprochen", so Innenminister Thomas Strobl: "Ab heute werden Verstöße gegen das geltende Recht zur Eindämmung des Coronavirus von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert."
Polizei wird hart durchgreifen
Sollten sich Betriebe, Einrichtungen und Geschäfte nicht an die Verbote halten, werde die Schließung strikt durchgesetzt - und ein Auge haben die Ordnungshüter auch auf die sogenannte "Corona-Partys" (das "Wochenblatt" berichtete), zu denen sich meist Jugendliche und Heranwachsende zum Beispiel in Parks, an Baggerseen oder auf Grill- und Spielplätzen treffen. "Die Polizei wird hart durchgreifen", so der Innenminister deutlich. Immerhin steht bei konsequenter Missachtung der Verbote auch eine Ausgangssperre im Raum! Schließlich steht seit dem 18. März 2020 in Baden-Württemberg eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt wird!
Verstöße sind keine Kinkerlitzchen, sondern rechtswidrige Tat
„Ich habe exakt null Verständnis dafür, wenn die Coronavirus-Verordnung der Landesregierung nicht eingehalten wird", so Strobl deutlich: "Das ist seit gestern geltendes Recht. Verstöße dagegen sind keine Kinkerlitzchen, sondern eine rechtswidrige Tat!" Denn wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben. Er handelt rechtswidrig, daher würden scharfe Sanktionen durchgesetzt. "Um einen weiteren exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzumildern, ist es notwendig, Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren", so der Innenminister: "Das Virus wird sich sonst in einem Maße ausbreiten, dass es zu einer erheblichen Zahl an vermeidbaren Todesfällen kommt, weil die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten für die zu große Zahl schwer Erkrankter nicht ausreicht!“
Geldbuße bis Freiheitsstrafe möglich
Zuwiderhandlungen gegen die Coronavirus-Verordnung können übrigens nach dem Infektionsschutzgesetz eine Strafbarkeit begründen - und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. (im)
Die detaillierten Regeln finden sich hier
Autor:Jo Wagner |
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