Zwei Erlaubnisse in der Region erteilt
Aufsuchung von Erdwärme im Raum Karlsruhe

Karte der Erlaubnisfelder „Karlsruhe Süd II“ und „Karlsruhe Rheinhafen“: Antragsfelder auf bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Raum Karlsruhe
 | Foto: Auszug der Karte vom LGRB / RP Freiburg
  • Karte der Erlaubnisfelder „Karlsruhe Süd II“ und „Karlsruhe Rheinhafen“: Antragsfelder auf bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Raum Karlsruhe
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Region. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat zwei Aufsuchungserlaubnisse für Erdwärme, Sole und Lithium im Raum Karlsruhe verliehen. Die "Deutsche Erdwärme" (DEW) erhält das Feld „Karlsruhe Süd II“. Der Firmenverbund der "EnBW Energie Baden-Württemberg" mit den "Stadtwerken Karlsruhe" erhält das Feld „Rheinhafen“ (siehe Karte). Wie das RP mitteilt, waren an den Verfahren die Fachbehörden und Kommunen als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die "DEW" hatte die Aufsuchungserlaubnis für das gesamte Feld beantragt. Der Firmenverbund der "EnBW" und der "Stadtwerke" hatte einen Antrag nur für das kleine Gebiet am Rheinhafen gestellt. Daher hat das "LGRB" jetzt entschieden, das Feld aufzuteilen. Somit sind die Firmen jeweils in eigenen Feldern berechtigt, das geothermische Potenzial des Untergrunds zu untersuchen und zu bewerten. Dafür werden bekannte geowissenschaftliche Daten ausgewertet und mit modernen Messungen neue Daten über die Beschaffenheit des Untergrundes gewonnen. An geeigneten Standorten sollen dann Projekte zur Erschließung tiefer Geothermie vorbereitet werden. Das Ziel ist in beiden Feldern die Erzeugung von Strom sowie die Nutzung von Erdwärme für die Wärmeversorgung.

Die bergrechtliche Erlaubnis gestattet den Unternehmen exklusiv die Erkundung und Erschließung von Erdwärme, Sole und Lithium in ihren Erlaubnisfeldern. Anderen Unternehmen sind entsprechende Tätigkeiten verwehrt. Die Inhaber der Erlaubnis sind dabei verpflichtet, eine planmäßige Aufsuchung nach den in ihren Anträgen dargelegten Arbeitsprogrammen vorzunehmen und dem RP jährlich über die Ergebnisse zu berichten und den Fortschritt der Aufsuchung abzustimmen.

Aufsuchungsarbeiten an konkreten Standorten wie geophysikalische Messungen oder Bohrungen sind mit dieser Erlaubnis noch nicht gestattet. Solche Aufsuchungsarbeiten erfordern weitere Genehmigungsschritte, an denen die Träger öffentlicher Belange jeweils beteiligt werden. Das RP setzt zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen voraus, um konkrete Aufsuchungsarbeiten vorzubereiten und zu begleiten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Tiefengeothermie:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/faq-tiefengeothermie/

Autor:

Jo Wagner

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