Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab 1. Februar
Gegen Hasskriminalität
Baden-Württemberg. Zum 1. Februar 2022 tritt die gesetzliche Meldepflicht für soziale Netzwerke nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Diensteanbieter sind danach verpflichtet, dem Bundeskriminalamt (BKA) Inhalte zu melden, die Straftatbestände wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Kinderpornographie oder Bedrohung erfüllen können. Das BKA gibt die Verfahren dann über die Landeskriminalämter an die Staatsanwaltschaften im Land ab. Die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften seien auf diese Neuerung gut vorbereitet und wurden dazu mit dem aktuellen Staatshaushalt, bei dem ein Schwerpunkt auf die Justiz gelegt wurde, nochmals erheblich verstärkt. Die effektive Strafverfolgung von Hasskriminalität im Netz sei dabei ein wichtiger Baustein in der Gesamtstrategie der Landesregierung gegen Hass und Hetze, erläuterten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizministerin Marion Gentges. Das teilt das baden-württembergische Staatsministerium mit.
„Extremismus und Hasskriminalität bedrohen unsere freie und offene Gesellschaft", sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Rassismus, Antisemitismus und Islamismus werde in sozialen Netzwerken teilweise Nährboden bereitet. Was dort zu lesen ist, seien keine Bagatellen, sondern erhebliche Straftaten, so der Ministerpräsident. "Die Angriffe und Tiraden, die unter dem Deckmantel scheinbarer Anonymität im Netz stattfinden, vergiften und spalten unsere Gesellschaft. Als Landesregierung treten wir Hass und Hetze – online und offline – entschieden entgegen", sagte Kretschmann. Dabei ist auch die gesetzliche Meldepflicht für soziale Netzwerke ein wichtiger Schritt.
"Hasskriminalität bedroht Demokratie"
„Hasskriminalität im Netz ist inzwischen zu einer ernsten Bedrohung für unsere Demokratie geworden", sagte Justizministerin Marion Gentges. In sozialen Netzwerken seien Echokammern des Hasses entstanden. Was dort in manchen Bereichen geschieht, müsse alle alarmieren. Nutzerinnen und Nutzer verbreiteten ungeniert Hass, Hetze und üble Falschmeldungen. Sie diffamieren, beleidigen oder rufen offen zu Straftaten auf, so die Justizministerin. So herausfordernd und mühsam es sein mag, der Staat müsse im Netz durchgreifen und Straftaten mit aller Konsequenz verfolgen. Dazu sei die Meldepflicht ab dem 1. Februar 2022 ein weiterer Baustein.
Die Justizministerin erläuterte, dass mit der Meldepflicht für die Strafverfolgungsbehörden ein Instrument in Kraft trete, das in dieser Form vollkommen neu sei. Zudem seien hinsichtlich mancher Diensteanbieter, die gerichtlich gegen die bundesrechtliche Meldepflicht vorgehen, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz anhängig. Insoweit sei schwer zu prognostizieren, wie schnell und in welchem konkreten Umfang die zusätzlichen Verfahren zunächst ab 1. Februar 2022 bei den Staatsanwaltschaften im Land ankämen. „Uns ist es aber wichtig, dass wir seitens des Landes alle uns möglichen Vorkehrungen getroffen haben, um bestmöglich vorbereitet zu sein“, so Ministerpräsident Kretschmann.
Land rechnet mit jährlich rund 17.000 Verfahren zur Hasskriminalität
„Unter Berücksichtigung der Fallzahlen, die in den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz veröffentlicht wurden, und auf Grundlage der polizeilichen Erfahrungen der vergangenen Jahre, gehen wir für Baden-Württemberg von einem Zuwachs von rund 17.500 Ermittlungsverfahren aus dem Deliktsbereich der Hasskriminalität pro Jahr aus“, sagte Justizministerin Gentges. Dies entspreche in etwa dem gesamten jährlichen Fallaufkommen der Staatsanwaltschaft in Baden-Baden. "Ich bin deshalb sehr dankbar, dass dieser Mehrbedarf im gerade abgeschlossenen Haushaltsgesetzgebungsverfahren eine angemessene Berücksichtigung fand“, so die Ministerin. In einer ersten Tranche wurden im Justizhaushalt 2022 zur Bekämpfung der Hasskriminalität zehn Neustellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei Neustellen im Unterstützungsbereich geschaffen. Bei den 17 Staatsanwaltschaften im Land werden zum 1. Februar 2022 jeweils Spezialdezernate eingerichtet, in denen die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Hass-Postings gebündelt wird.
Als weitere Maßnahme wurden bei den Generalstaatsanwaltschaften Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Hasskriminalität benannt, so Justizministerin Gentges. Über diese Ansprechpartnerstruktur erfolgt ein ständiger Austausch über aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie rechtliche Bewertungen von vorkommenden Hasspostings im Netz. Auf diese Weise sollen einheitliche Maßstäbe in der staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeitung etabliert werden. Überdies werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren künftig bei den Staatsanwaltschaften statistisch gesondert erfasst.
Weitere Informationen:
Die Landesregierung geht ressortübergreifend entschieden gegen jede Art von Hasskriminalität und Hatespeech vor. Dazu hat sie unter anderem auch bereits im September des vergangenen Jahres den Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ eingerichtet. Mitglieder des Kabinettsausschusses, dessen Vorsitzender Innenminister Thomas Strobl ist, sind das Staatsministerium, das Innenministerium, das Kultusministerium, das Sozialministerium und das Justizministerium. Eine eigens eingerichtete Geschäftsstelle im Innenministerium bündelt und koordiniert die dort anfallenden Aufgaben. Der Kabinettsausschuss ist dabei, weitere konkrete Handlungsempfehlungen für den Kampf gegen Hass und Hetze zu erarbeiten. Dazu erstellt er eine Bestandsaufnahme bestehender Programme und bereits umgesetzter Maßnahmen und identifiziert neue Bausteine im Kampf gegen Hass und Hetze.rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.