Karlsruher "Müll-Peinlichkeit" geht weiter
Erneuter Nachprüfungsantrag bei der Wertstofftonne eingereicht
Karlsruhe. Der Stadt Karlsruhe liegt erneut eine Rüge eines Entsorgungsunternehmens gegen die geplante Erweiterung des Vollservices vor, über die am 16. Juli der Gemeinderat entscheiden soll. Die Stadt hat diese Rüge zurückgewiesen, woraufhin ein Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers bei der Vergabekammer eingereicht wurde.
Karlsruher "Müll-Peinlichkeit" geht weiter
Mit einer Entscheidung der Vergabekammer wird innerhalb von voraussichtlich fünf Wochen gerechnet. Bis dahin wird der Wertstoff in Karlsruhe weiterhin durch "Knettenbrech und Gurdulic" (K+G) den Vorgaben der Satzung (und der Auslegung durch das Unternehmen) entsprechend abgeholt. Wo die Tonnen ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt steht, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. "In allen anderen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Behälter am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen", so die Stadt in einer Mitteilung. Von der ursprünglichen Aussage, "nichts ändert sich" für Bürger mit dem neuen Abholer, ist die Stadt leider meilenweit entfernt!
Zum Hintergrund: In Verhandlungen mit "K+G" wurde der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19. März 2024 beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung mit Wegstrecken bis zu 27 Metern (vorher waren es 15 Meter) und einer Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 anzunehmen.
Statt Geld zu sparen, hat die Stadt Karlsruhe hier "richtig reingelangt"
Der Service ist für Bürger schlechter geworden, zudem werden viele Tonnen gar nicht mehr abgeholt: Die Stadt hat einen großen Anteil an der Karlsruher "Müll-Peinlichkeit" - und hat auch kein Geld durch eine externe Vergabe gespart! Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erhob ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der Betreiber Dualer Systeme (BDS) die erste Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer. Die Vergabekammer verpflichtete die Stadt daraufhin bei fortbestehender Vergabeabsicht, über die Wahl der Verfahrensart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.
Die Stadt Karlsruhe hat dementsprechend, da die Vergabeabsicht weiterhin fortbesteht, ein Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durchgeführt.
Am Dienstag, 16. Juli 2024, wird der Gemeinderat darüber beschließen, ob das neue Angebot der Firma K+G, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens, angenommen wird. Die Verwaltung wird ermächtigt - im Fall eines positiven Ausgangs des Verfahrens den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, der eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 hat.
Autor:Jo Wagner |
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