Öffentlichkeit ist zum Planentwurf gefragt
Vorranggebiete für die Windenergie in der Region
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat den Entwurf des "Teilregionalplans Windenergie" mit großer Mehrheit beschlossen. Darin sind nun 70 Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen, zu denen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ab dem 12. Februar Stellung dazu nehmen können.
Mehr als die geforderte Fläche
Der Gesetzgeber hat die Regionalverbände in Baden-Württemberg verpflichtet, mindestens 1,8 Prozent ihrer Regionsflächen für die Nutzung der Windenergie planerisch zu sichern. Grundlage für die vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im März 2023 verständigt hatten. Die nun präsentierten Vorranggebiete umfassen laut Sitzungsvorlage zusammen 7.138 Hektar bzw. rund 3,3 Prozent der Region und damit mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent. Der Regionalverband identifiziert, lenkt und bündelt geeignete Gebiete für die Gewinnung von Windenergie in der Region. Mit den Festlegungen werden Flächen exklusiv für die Windenergienutzung „reserviert“.
Konkrete Standorte für Windenergieanlagen legt der Regionalverband jedoch nicht fest. Vielmehr können Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen später innerhalb dieser Gebiete konkrete Flächen für Windparks planen und realisieren. Außerhalb dieser Flächen wäre damit die Windenergienutzung in der Regel dann nicht mehr möglich. Bereits im Juli 2023 veröffentlichte der Regionalverband seine Suchraumkarte zur Windenergie mit einer anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit. „Die Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung haben wir ausgewertet und je nachdem, ob relevant oder nicht, in der Ausarbeitung des Planentwurfs berücksichtigt. Etwas mehr als 3 Prozent der Regionsfläche sind nun von den ursprünglich rund 7,5 Prozent als potentielle Vorranggebiete im Planentwurf vorgesehen“, erläutert Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske.
Dass aktuell mehr Vorranggebiete im Planentwurf dargestellt sind, als später tatsächlich festgelegt werden, sei Absicht, so Landrat und Verbandsvorsitzender Dr. Christoph Schnaudigel: "Denn wir müssen davon ausgehen, dass nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen die Flächen weiter reduziert werden müssen. Jetzt haben wir genügend Raum für eine intensive Diskussion und Abwägung, um am Ende das Ziel mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern, erreichen zu können.“
Bewertung erfolgt nach der ersten Offenlage
Aus diesem Grund wird erst nach Bewertung aller Vorranggebiete im Rahmen der ersten Offenlage differenziert, welche Flächen beispielsweise aufgrund der Sichtbeziehungen zu in höchstem Maße raumbedeutsamen Kulturdenkmalen oder einer räumlichen Umfassung einzelner Kommunen nicht weiter betrachtet werden können. „Mit diesem Vorgehen reduzieren wir die Gefahr, erneut in die Flächensuche einsteigen zu müssen, da gut geeignete Gebiete aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bereits verworfen werden mussten“, so der Vorsitzende weiter. (pm/fe)
Bürger können sich einbringen
Die interessierte Öffentlichkeit hat vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können beim "Regionalverband Mittlerer Oberrhein", bei der Stadt Karlsruhe, beim Landratsamt Karlsruhe, beim Landratsamt Rastatt oder bei der Stadt Baden-Baden eingesehen werden oder online
unter www.windplanung-oberrhein.de. Weitere Informationen zum Planungsverfahren finden sich auf der Homepage des Regionalverbandes unter www.region-karlsruhe.de.
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