Artenschutz: Karlsruher Zoll hat ein Auge auf Einfuhren am Flughafen
Zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig oder ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. 2016 gab es im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe 915 Aufgriffe mit artengeschützten Tieren und Pflanzen, sowie deren Teile und Erzeugnisse. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden. (ps)
Infos: Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus diesen – nicht selten auch aus Unwissenheit – mitbringen, laufen stets Gefahr, dass diese „Mitbringsel“ bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden, zudem ein Bußgeld oder ein Strafverfahren eingeleitet wird, www.zoll.de
Autor:Jo Wagner |
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