Informationen zur Bundestagswahl und zur Landratswahl
Donnersbergkreis. Am Sonntag, 23. Februar, finden die Bundestagswahl und die Landratswahl für den Donnersbergkreis statt. Im Folgenden finden sich wichtige Informationen zusammengefasst. Diese und weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: www.donnersberg.de - Politik.
Bundestagswahl Termin: Sonntag, 23. Februar (zeitgleich mit der Landratswahl, siehe unten)
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen versandt (zuständig sind die Verbandsgemeinden).
Auf dem Wahlschein ist der Hinweis auf die Beantragung der Briefwahl, die auf Wunsch bei der zuständigen Verbandsgemeinde zu stellen ist (siehe Homepages der Verbandsgemeinden).
Briefwahlunterlagen bestehen aus Stimmzetteln, Wahlbriefumschlägen, Stimmzettelumschlägen und Merkblättern; letztere beschreiben den Vorgang der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können bei der zuständigen Verbandsgemeinde abgeholt werden, gleichzeitig besteht die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen, oder die Unterlagen werden (auf Wunsch) zugeschickt.
Da die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar, versandt werden können, ist zu beachten, dass die Frist für die Briefwahl nur circa zehn bis zwölf Tage beträgt. Es ist möglich, den Wahlbrief am Wahlsonntag in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal abzugeben oder jederzeit bis Sonntag, 23. Februar, bei der Verbandsgemeinde abzugeben. Zu beachten ist, dass eine Überführung eines erst am Sonntag, 23. Februar, bei der Verbandsgemeinde abgegebenen Wahlbriefes in das jeweilige Wahllokal unter Umständen zeitlich nicht mehr stattfinden kann, sodass diese Stimmen verloren sind. Weiter sind bei einer Übermittlung mit der Post die Postlaufzeiten zu beachten.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach Ablauf der Wahlzeit erfolgt die Auszählung der Stimmen, die öffentlich ist. Die Ergebnisse der Bundestagswahl können am Sonntag, 23. Februar, ab 18 Uhr, auf der Homepage des Landeswahlleiters, der Bundeswahlleitung und der Kreisverwaltung abgerufen werden oder sind der Presse zu entnehmen.
Landratswahl Termin: Sonntag, 23. Februar (eventuell Stichwahl am Sonntag, 9. März)
Am 7. Januar, hat unter Vorsitz des Wahlleiters, Dr. Karl Landfried, der Wahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge formell geprüft und alle drei Wahlvorschläge zugelassen. Folgende Kandidaten, folgende Kandidaten stehen zur Wahl: Herr Rainer Guth (CDU / FWG), Frau Jaqueline Rauschkolb (SPD) und Herr Alexander Raab (Raab).
Ab Montag, 20. Januar, werden durch die zuständige Verbandsgemeinde die Wahlscheine (gleich Berechtigung, zu wählen) und die Briefwahlunterlagen für die Landratswahl ausgegeben/versandt.
Wird bei der Landratswahl eine Briefwahl gewünscht, so sind die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Verbandsgemeinde zu beantragen und können ab Montag, 20. Januar, versandt werden. Die Verbandsgemeinden entscheiden, ob ein gemeinsamer Versand mit den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl stattfindet. Es ist jedoch möglich, die Briefwahlunterlagen für die Landratswahl auf ausdrücklichen Wunsch bereits vorab ausgehändigt/zugesandt zu bekommen. Auch bei der Briefwahl für die Landratswahl besteht die Möglichkeit der Wahl vor Ort bei der Verbandsgemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten. Nähere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Verbandsgemeinden.
Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat bzw. keine Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Kandidaten/der Kandidatin mit den meisten Stimmen. Die Stichwahl würde auf Sonntag, 9. März, fallen.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach Ablauf der Wahlzeit erfolgt die Auszählung der Stimmen, die öffentlich ist. Die Ergebnisse der Landratswahl können am Sonntag, 23. Februar (im Fall der Stichwahl am Sonntag, 9. März) ab 18 Uhr, auf der Homepage der Kreisverwaltung eingesehen werden oder sind der Presse zu entnehmen.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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