Land Baden-Württemberg will für Lußhardt-Windkraftstandort im Wald Pacht von Betreiberfirma in unbekannter Höhe
JUNG: TÜV-Pflicht für Windkraftanlagen nicht nur aus Brandschutzgründen notwendig

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) sieht den Bau von Windkraftanlagen in bewaldeten Gebieten kritisch.  | Foto: Pixabay, Bruno /Germany
  • Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) sieht den Bau von Windkraftanlagen in bewaldeten Gebieten kritisch.
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Kronau/Karlsruhe. Nach dem schweren Brand einer Windkraftanlage am Samstag (15.2.2020) zwischen Körle und dem Guxhagener Stadtteil Albshausen (Schwalm-Eder-Kreis) in Nordhessen spricht sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) prinzipiell für eine TÜV-Pflicht (Prüfpflicht) für Windkraftanlagen aus. Dazu sagte Christian Jung am Sonntag (16.2.2020):

"Wenn wie beim aktuellen Brand der Windkraftanlage in Nordhessen eine Bundesstraße (B 83) gesperrt und die Anlage von der Feuerwehr kontrolliert abgefackelt werden muss, weil man nicht an die brennende Antriebswelle herankam und Teile der Anlage herabfielen, zeigt sich, wie sinnvoll eine TÜV-Pflicht (Prüfpflicht) für Windkraftanlagen allgemein wäre. Diese sind für mich mit anderen Industrieanlagen vergleichbar, für die es auch eine Prüfpflicht gibt. Deshalb wundert es mich schon lange, dass sich die Bundesregierung und besonders der Bundesverband Windkraft gegen eine solche Überprüfungspflicht durch Mindestprüfintervalle und unabhängige Prüfer sperren. Diese Prüfpflicht ist für mich nicht nur aus Brandschutzgründen notwendig, sondern ist auch für die vielen Anlagen sinnvoll, die ihre ursprünglich geplante Lebensdauer bereits überschritten haben.

Die Brände und Havarien von Windkraftanlagen in den vergangenen Jahren zeigen zudem, wie problematisch Windkraftanlagen in Waldgebieten sind. Dies ist ein weiterer Grund, warum ich die von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten zehn bis zu 240 Meter hohen Windkraftanlagen ("Windpark Lußhardt") zwischen Kronau, Waghäusel, Bad Schönborn und St. Leon-Rot im Landesforst weiter ablehne.

Merkwürdig ist zudem, dass die Landesregierung in dem mittlerweile zugänglich gemachten Vertrag den früheren Investor bzw. den Vertragsnachfolger zu Pachtzahlungen nach Inbetriebnahme von Windkraftanlagen verpflichtet hat, die in ihrer Höhe allerdings geschwärzt sind. Die jüngste Rechtsprechung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zu Wald-Windkraftstandorten im Südwesten ist für die betroffenen Gemeinden und die Bürgerinitiativen eine sehr gute Möglichkeit, um gegen den umstrittenen Windkraftstandort im Lußhardt zu klagen und alle Einwände rechtlich überprüfen zu lassen."

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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