Landau/B10 - Missachtung des Nachtfahrverbots
Update: Erneut wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 21. auf 22. Juni, das Nachtfahrverbot auf der B10 bei Landau-Nord überwacht und zwei 31 Jahre alte LKW-Fahrer kontrolliert, die keine Genehmigung für das Befahren der B10 zur Nachtzeit vorzeigen konnten. Weil die Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, wurde auch hier wieder eine Sicherheitsleistung einbehalten. Anschließend mussten sie wenden und die B10 in Richtung Autobahn verlassen.
Landau/B10. Zwischen 1 und 4 Uhr wurde am Dienstagmorgen das Nachtfahrverbot auf der B10 überwacht.
Ausnahmegenehmigung nicht vorhanden
Drei LKW-Fahrer wurden zurückgewiesen, weil sie keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen konnten und somit unberechtigt auf der B10 zur Nachtzeit unterwegs waren. Weil zwei der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland haben, mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Alle drei Fahrer mussten wenden und die B10 in Richtung Autobahn verlassen. Polizei Edenkoben
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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