Staatsbürgerschaft erhalten
56 Menschen aus dem Kreis SÜW werden Deutsche

Landrat Dietmar Seefeldt und Mitarbeitende der Kreisverwaltung bei der Einbürgerungsfeier im Kreishaus | Foto: KV SÜW
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Kreis SÜW. 56 Männer und Frauen haben Ende des Jahres in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde und damit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Landrat Dietmar Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer gratulierten jedem der 41 Erwachsenen und 15 Minderjährigen herzlich.

Durch Einbürgerung entstehen Rechte aber auch Pflichten

Landrat Seefeldt betonte in seiner Ansprache: „Sie haben Ihre persönlichen Gründe, sich heute einbürgern zu lassen. Ich freue mich, dass Sie diese Entscheidung getroffen haben und unsere Staatsbürgerschaft mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten annehmen.“ Er rief die neuen Deutschen dazu auf, sich in ihren Wohnorten einzubringen, in Vereinen oder auch der Kommunalpolitik. „Eine Gesellschaft wird reicher, wenn sie vielfältig ist. Dabei sind Neugier in Bezug auf die verschiedenen kulturellen Hintergründe und aufeinander zugehen aus meiner Sicht besonders wichtig.“ Von Aussagen der AfD-Fraktion zum Thema Einbürgerungen, die während der jüngsten Haushaltsdebatte des SÜW-Kreistags getroffen worden waren, distanzierte sich der Landrat ausdrücklich.

Die Herkunftsländer der Eingebürgerten

Die Eingebürgerten hatten zuvor die Staatsbürgerschaft aus einem der folgenden Länder: Afghanistan, Algerien, Frankreich, Griechenland, Iran, Libanon, Marokko, Polen, Portugal, Rumänien, Syrien, Türkei, Ungarn, Ukraine. Eine Person war zuvor staatenlos gewesen.

Festgelegte Anforderungen für Einbürgerung

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Deren Ehegatten und minderjährigen Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch keine acht Jahre im Inland aufhalten. Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der rechtmäßige, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. red

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Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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