Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim lösen KATWARN aus
Aktuelle Informationen zum Betretungsverbot
Landau. Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben, abgestimmt mit weiteren pfälzischen Städten und Landkreisen, ein sogenanntes Betretungsverbot erlassen: seit Samstag, 21. März, dürfen öffentliche Orte nicht mehr betreten werden. Dazu zählen Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks. Das Haus oder die Wohnung darf verlassen, wer zum Beispiel zur Arbeit, zur medizinischen Versorgung oder zum Einkaufen muss. Auch kurze Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Grünflächen und Parks sind generell gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis Freitag, 3. April.
Um die eigene Bevölkerung bzw. über die sogenannte „Schutzengel-Funktion“ auch Menschen, die das Stadt- oder Kreisgebiet betreten, über das Verbot zu informieren, haben die Stadt und die beiden Landkreise jetzt eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben. Der kurze Warntext weist auf das Betretungsverbot hin und nennt auch noch einmal die Nummern der Bürgertelefone, die die drei Kommunen in der Corona-Krise für ihre Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben.
KATWARN sendet Warnungen im Gefahren- bzw. Katastrophenfall direkt auf die Mobiltelefone derer, die sie heruntergeladen haben. KATWARN ist kostenlos in den App-Stores für iPhones und Android-Phones erhältlich. Auch die Nutzung ohne Smartphone per SMS oder E-Mail ist möglich. Hierzu muss eine SMS an die Servicenummer 0163 7558842 gesendet werden mit dem Inhalt „KATWARN“, der eigenen Postleitzahl und optional der eigenen E-Mail-Adresse.
Autor:Thomas Klein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.