Kommunalchefs wollen Missverständnisse vermeiden
Appell für klare Regeln

Was geht, was darf nicht sein? Die Verwaltungschefs appellieren an die Landesregierung für klare Regeln in den Verordnungen auch bei der Lockerungen in der Gasdtronomie. | Foto: Klein
  • Was geht, was darf nicht sein? Die Verwaltungschefs appellieren an die Landesregierung für klare Regeln in den Verordnungen auch bei der Lockerungen in der Gasdtronomie.
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Landau.  Klare Regelungen in den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in den Interpretationen muss ein Ende haben!“

Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen. „Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder – wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen wegen Unklarheiten an das Land zu richten.“

Das Thema Thekenbewirtung bringen die Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung, wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich, dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird, die Verordnung zu konkretisieren.“

Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist. Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.

„Viel Vertrauensverlust und Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen, frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.

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Autor:

Thomas Klein

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