Betreten von Parks und Grünanlagen in Landau unter Beachtung bekannter Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt
Ausflug statt Koller
Landau. Seit heute gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverfügung der Stadt Landau bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Grünanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen – allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote in der Stadt Landau finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite. stp
Autor:Thomas Klein |
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