Digitalisierungsoffensive
Bewilligungsbescheid für Vinzentius-Krankenhaus Landau
Landau. Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Vinzentius-Krankenhaus in Landau in Vertretung von Gesundheitsminister Clemens Hoch einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 1.884.445,68 Euro überreicht. Die Mittel dienen der Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten, digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation.
Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Alexander Schweitzer bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige, moderne Gesundheitsversorgung sowie die zunehmende Digitalisierung seien zentrale Punkte der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
Elf verschiedene Fördertatbestände
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert.
Bund und Land investieren
Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (hier) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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