Neue Corona-Bekämpfungsverordnung ab 23. August
Die vierte Welle verhindern
Landau. Für einen Herbst und Winter ohne Lockdown: Das Land Rheinland-Pfalz hat jetzt die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung herausgegeben, die am Montag, 23. August, in Kraft treten soll. Um die steigenden Infektionszahlen zu senken und eine vierte Welle zu verhindern, soll die Impfquote weiter gesteigert und vor allem eine Testpflicht für Personen eingeführt werden, die bislang weder geimpft noch genesen sind. Diese soll für zahlreiche Aktivitäten in Innenräumen, wie etwa Friseur- und Krankenhausbesuche, Sport, die Teilnahme an Veranstaltungen oder den Zugang zur Innengastronomie gelten.
Wichtig: Die sogenannte 3-G-Regel bei Indoor-Aktivitäten gilt erst, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschreitet – mit Ausnahme von Sport im Innenbereich. Generell ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler, da sie im Rahmen des schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
Ebenfalls neu: Das kostenlose „Testen für alle“ soll zum 11. Oktober auslaufen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – dazu zählen insbesondere Schwangere sowie Kinder unter 12 Jahren – wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest geben.
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßt die neuen Regelungen grundsätzlich, hält die Abschaffung des kostenlosen Testangebots jedoch für verfrüht. „Wenn alle die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen und auch die Nachzüglerinnen und Nachzügler mit niedrigschwelligen Impfangeboten eingesammelt wurden, ist es richtig, Tests nur noch kostenpflichtig anzubieten“, so der Stadtchef. „Aktuell ist jedoch noch nicht absehbar, wie sich die Lage entwickeln wird und was in den kommenden Wochen und Monaten auf uns zukommt. Wenn nicht nur die Testdisziplin nachlässt, sondern sich auch die aktuell noch sehr gute Testinfrastruktur zu früh zurückentwickelt, steuern wir möglicherweise in ein Versorgungsproblem, das uns im Herbst bzw. Winter erneut vor große Herausforderungen stellen wird“, so Hirsch.
Die gleiche Befürchtung betont der Stadtchef auch noch einmal mit Blick auf die bevorstehende Schließung der Impfzentren zum Ende des kommenden Monats und warnt, „auf das Prinzip Hoffnung“ zu setzen. „Wir dürfen nicht übereilt funktionierende Strukturen abbauen, die wir in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten vielleicht noch einmal brauchen“, so der OB.
Informationen rund um das Corona-Virus und die aktuell geltenden Regeln in der Stadt Landau finden sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/corona. Die Landesverordnungen zum Nachlesen gibt es auf www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.
Autor:Thomas Klein |
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