Höhere Abfallgebühren
EW Landau legt Wirtschaftsplan 2025 vor
Landau. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) will auch im nächsten Jahr weiter stark in Umweltschutz, sichere Abwasserbeseitigung und effiziente Abfallentsorgung investieren. Entsprechend präsentiert der Umweltbetrieb in der Sitzung vom Mittwoch, 20. November, dem Verwaltungsrat den Entwurf des Wirtschafts- und Stellenplans für 2025 zur Zustimmung: „Ein besonderes Augenmerk legen wir darauf, das Kanalnetz hinsichtlich Hochwasservorsorge zu optimieren, die Abfallentsorgung noch effizienter zu gestalten und in der Versorgung mit Energie nachhaltiger und unabhängiger von steigenden Marktpreisen zu werden“, erläutert Sebastian Lorig, Vorstand des EWL. Lukas Hartmann, Bürgermeister der Stadt Landau und Verwaltungsratsvorsitzender des EWL, ergänzt: „Um seine Zukunftsaufgaben zu meistern, muss der EWL finanziell in der Lage sein, große Investitionen zu stemmen. Deswegen können wir die Kosten für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht länger aus unseren stark abgeschmolzenen Rücklagen subventionieren, sondern die Gebühren müssen kostendeckend sein – und werden deshalb im Jahr 2025 angemessen angepasst.“
Die wichtigsten Investitionen
Insgesamt sind im Erfolgsplan 2025 des EWL für die Betriebszweige Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Bauhof sowie Service und Straßenreinigung Aufwendungen in Höhe von 26.078.800 Euro vorgesehen, denen stehen Erträge in Höhe von 25.709.800 Euro gegenüber.
Größere Investitionen sind neben der Sanierung von Kanal-Hausanschlüssen (800.000 Euro), dem Bau einer fahrtensparenden, neuen Umschlaghalle am Wertstoffhof (750.000 Euro) auch ein Bodenfilter und ein neuer Gasspeicher in der Kläranlage (zusammen 800.000 Euro). Außerdem will der EWL ausgediente Abfallfahrzeuge durch neue effizientere Modelle ersetzen (1.095.000 Euro) und, abhängig vom Parkraumkonzept der Stadt Landau, zusätzliche Parkscheinautomaten (400.000 Euro) anschaffen.
Müllgebühren und Straßenreinigung steigen stark an
„Der EWL verfolgt keine Gewinnabsichten, sondern wirtschaftet nach den Vorgaben der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz“, betont Sebastian Lorig. „Mit den aktuellen Gebühren können wir jedoch trotz aller Effizienzmaßnahmen die laufenden Kosten nicht decken. Der Gesetzgeber verpflichtet den EWL zudem zur Bildung von Rücklagen, um für künftige Aufgaben gewappnet zu sein. Diese Rücklagen wurden zuletzt aufgrund von nicht kostendeckenden Abfallgebühren erheblich abgebaut.“ Aus diesem Grund legt der EWL-Vorstand dem Verwaltungsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2025 auch geänderte Gebührensatzungen vor. Demnach sollen die Gebühren für die Abfallentsorgung ab Januar im Schnitt um 60 Prozent ansteigen, die Straßenreinigungsgebühren für die Rinnenreinigung um bis zu 50 Prozent, bei der Reinigungsklasse III (Flächenreinigung) um zehn Prozent. So kostet etwa eine 120-Liter-Restabfall- oder Biotonne bei zweiwöchentlicher Leerung statt 20,50 Euro künftig 32,90 Euro pro Monat. Bei der Straßenreinigung schlägt zum Beispiel in Reinigungsklasse II mit zweimal Rinnenreinigung pro Woche ein Meter Straßenfront mit 0,72 Euro statt bisher 0,48 Euro zu Buche.
EWL beantragt Fonds-Mittel für ganz Landau
Als weiteres Thema steht die Verwendung der künftigen Mittel aus dem Einwegkunststofffonds (EWK) auf der Agenda des EWL-Verwaltungsrats. „Dieser vom Gesetzgeber entwickelte Fonds weist die Verantwortung für Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für Produkte wie beispielsweise Trinkhalme, Einweg-Geschirr, To-Go-Behälter den Herstellern zu“, erläutert Sebastian Lorig. Die Hersteller zahlen deshalb eine jährliche Abgabe in den Fonds, aus dem ab 2025 jedes Jahr Geld an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fließt.
„Anspruchsberechtigt für die Mittel ist, wer die Abfälle sammelt, Papierkörbe leert, den Abfall entsorgt, Straßen, Flächen sowie Sinkkästen reinigt – und wer die Öffentlichkeit mit Infokampagnen für die Problematik sensibilisiert“, sagt Sebastian Lorig. In Landau seien sowohl die Stadt als auch der EWL anspruchsberechtigt, da sie sich diese Aufgaben teilen – die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung wurden dem EWL übertragen, Grünflächen- und Sinkkastenreinigung sind bei der Stadtverwaltung verblieben.
Der EWL schlägt dem Verwaltungsrat nun vor, dass die Stadt den EWL mit der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten beim EWK beauftragt. „Das hat den Vorteil, dass das Verfahren für Landau effizient und kostensparend vereinfacht wird, wenn die Leistungspunkte und Auszahlungsbeträge gebündelt in einem Antrag und an einer Stelle beim EWL koordiniert werden können“, erläutert Sebastian Lorig. Die Verständigung, für welche Projekte und Investitionen die Mittel aus dem EWK jeweils verwendet werden, soll dann wieder von Stadt und EWL gemeinsam im Arbeitskreis Stadtbildpflege geschehen. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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