Deutsche Staatsbürgerschaft für 40 Personen
Feierliche Einbürgerung im Kreis SÜW
Kreis SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist um 40 deutsche Staatsbürger reicher. Landrat Dietmar Seefeldt hat den acht Minderjährigen und 32 Erwachsenen bei einer Feierstunde im Kreishaus kürzlich ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben. Damit haben diese Frauen, Männer und Kinder nun die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten. Kreischef Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer gratulierten jedem von ihnen sehr herzlich.
Aufruf an die Neubürger
Landrat Dietmar Seefeldt ging in seiner Ansprache darauf ein, dass es für jede Person individuelle, persönliche Motivationen gebe, sich zu Deutschland zu bekennen. Er ermutigte die Anwesenden, die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Möglichkeiten zu nutzen, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht. „Nutzen Sie dieses Recht! Engagieren Sie sich, zum Beispiel auf kommunalpolitischer Ebene. Bringen Sie sich, Ihre Perspektiven und Ideen in unsere Gemeinden ein“, so Landrat Seefeldt zu den Eingebürgerten.
Ursprungsländer der 40 neuen deutschen Staatsbürger
Diese hatten zuvor die afghanische, brasilianische, irakische, italienische, kasachische, litauische, marokkanische, polnische, rumänische, sri-lankische, syrische, thailändische, tunesische, türkische, ukrainische oder ungarische Staatsangehörigkeit erhalten. 37 Personen von ihnen sind nach der Einbürgerung sogenannte Mehrstaater. Die Einbürgerungsanträge haben sie zwischen 2014 und 2022 gestellt. Drei von ihnen sind in Deutschland geboren.
Voraussetzungen der Einbürgerung
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Ehepartner sowie minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.
Musikalische Begleitung
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Sergej Igonin und seinen Viola-Schülerinnen Annika und Sophia. Die drei verliehen der Einbürgerungsfeier einen würdigen Rahmen – die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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