Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht
Katzenschutzverordnung in Landau
Landau. Landauer Katzen dürfen künftig nur noch ins Freie, wenn sie gekennzeichnet, registriert und kastriert sind. Mit der von Tierschützern geforderten Katzenschutzverordnung will die Stadtverwaltung eine unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen verhindern. Die Satzung tritt zum 1. März 2024 in Kraft.
Neue Katzenschutzverordnung in Landau - für Freigänger
„Viele Städte und Gemeinden auch bei uns in der Region haben Katzenschutzverordnungen, um Leid bei verwilderten Katzen zu minimieren“, erläutert Ordnungsdezernent Lukas Hartmann. „Dem schließen wir uns als Stadt Landau im kommenden Jahr nun an, auch, damit es keinen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen in der Südpfalz gibt. Wichtig: Wir erlassen eine sogenannte große Katzenschutzverordnung, also inklusive Kastrationspflicht.“
Tiere müssen kastriert und registriert sein - Ausnahmen möglich
Was bedeutet das für die Katzen-Besitzer in Landau? Ihre Tiere, egal, ob weiblich oder männlich, dürfen künftig nur noch dann frei draußen unterwegs sein, wenn sie etwa mit einem Chip gekennzeichnet sowie registriert und auch kastriert sind. Ausnahmen können auf Antrag und mit tierärztlicher Bescheinigung für Zuchtkatzen und für nicht zeugungsfähige beziehungsweise unfruchtbare Katzen gemacht werden.
Die neue Katzenschutzverordnung wird für das gesamte Stadtgebiet gelten. Die Stadt hat sie im Amtsblatt vom 20. November 2023 öffentlich bekanntgegeben. Dieses kann unter www.landau.de/amtsblatt eingesehen werden. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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