Landau ermöglicht Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen
Liquiditätshilfen um Existenzen zu sichern
Landau. Um Unternehmen in Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand als Sofortmaßnahme beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer.
„Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist es wichtiger denn je, dass wir alle zusammenhalten und nach guten Lösungen suchen, um die aktuelle Krisensituation gemeinsam zu bewältigen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Zahlreiche Unternehmen sind von vorübergehenden Schließungen betroffen oder haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Mit dem Angebot der zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen wollen wir als Kommune einen uns möglichen Beitrag zur Existenzsicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer in unser Stadt leisten“, so der Stadtchef. Sein dringender Appell richtet sich aber auch an Land und Bund: „Die Liquiditätshilfen müssen schnell vor Ort ankommen, um den gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen begegnen zu können und Existenzen zu sichern.“
Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine kurze E-Mail mit entsprechender Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de zu senden. Nach Eingang eines Antrags und entsprechender Bewilligung werden Steuerforderung zunächst bis zum 30. Juni zinslos gestundet. stp
Autor:Thomas Klein |
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