Kfz-Online-Zulassung ab 1. Februar nicht möglich
Mitteilung der Kreisverwaltung SÜW
Kreis SÜW. Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Verzögerungen bei Online-An- und Abmeldungen
Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war, so teilt das zuständige Verkehrsministerium des Landes in einer Meldung an die Kreisverwaltungen mit. Zudem seien aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar freigeschaltet werden, schreibt das Land. Online-An- und Abmeldungen sind bis zu diesem Zeitpunkt daher nicht möglich.
Kein lückenloser Übergang möglich
Darüber hinaus können die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) ab 1. Februar, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, teilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich. Die Zulassungsbehörde des Landkreises SÜW hat auf diese Maßnahmen keinen Einfluss. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.