Stadtrat entscheidet
Neue Abfallgebühren günstiger als 2020 beim EW Landau
Landau. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 10. Dezember über die neue Abfallgebührensatzung in Landau beraten und entscheiden. „Die von uns ab Januar 2025 vorgeschlagenen Anpassungen sind notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an Kostendeckung zu entsprechen“, betont Sebastian Lorig, Vorstand des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) und verantwortlich für die Finanzplanung des Unternehmens. Bereits am 20. November hatte der EWL-Verwaltungsrat den neuen Gebührensätzen zugestimmt. Nun entscheidet der Stadtrat.
„Der EWL verfolgt keine Gewinnabsichten, sondern wirtschaftet nach den gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Betriebe in Rheinland-Pfalz“, erläutert Sebastian Lorig. „Mit den aktuellen Gebühren können wir jedoch trotz aller Effizienzmaßnahmen die laufenden Kosten bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht decken.“
Diese Anpassungen sind geplant
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass eine 120-Liter-Restabfall- oder Biotonne mit zweiwöchentlicher Leerung künftig 32,90 Euro pro Monat kostet, bisher lag die Gebühr bei 20,50 Euro. Auch für kleinere Behältergrößen ergeben sich entsprechende Anpassungen: Eine 80-Liter-Tonne wird bei einer vierwöchentlichen Leerung 11 Euro kosten. In 2024 wurden hierfür noch 6,80 Euro veranschlagt.
Gebühren bleiben unter dem Niveau von 2020
Aber auch wenn der Zeitraum jetzt enden soll, in dem die Gebühren durch Bezuschussung aus den Rücklagen künstlich gesenkt wurden, bleiben die Gebühren unter dem Niveau von 2020. So kostete die vierwöchentliche Leerung einer 80-Liter-Tonne im Jahr 2020 12,50 Euro, während der Betrag ab 2025 bei 11 Euro liegen soll. „Dass die Gebühren ab 2025 trotz Inflation und steigenden Personalkosten künftig unter dem Niveau von 2020 liegen werden, zeigt, wie effizient und sparsam der EWL in den letzten Jahren gewirtschaftet hat“, sagt Lukas Hartmann, Bürgermeister und Vorsitzender des Verwaltungsrats beim EWL. Und er ergänzt: „Die zeitweise Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Subventionierung aus den Rücklagen war eine bewusste und gute Entscheidung.“ Nun müsse der EWL aber zu einer kostendeckenden Kalkulation zurückkehren, um in Landau eine sichere und effiziente Entsorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Wie werden Abfallgebühren kalkuliert?
Die Kalkulation der Abfallgebühren erfolgt nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für Kostenrechnungen. Hierbei ist vom EWL das Prinzip der Kostendeckung zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Kalkulation werden folgende Positionen mit einbezogen: Personalkosten, Kosten für Sammlung, Verwertung und Entsorgung, Vorhalten von Gebäude und Fahrzeugen, Einrichtung des Wertstoffhofes, Kampagnen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung, Umweltbildung in Kindergärten und Schulen, Schadstoffsammlung, Verwaltungskosten sowie die Verzinsung des Eigenkapitals. Die konkreten Gebühren für die Entsorgung bemessen sich dann nach Art, Zahl und Größe der Abfallbehältnisse. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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