Ordnungsamt verzeichnet 25 Verstöße
Radkontrollwoche in Landau
Landau. Das Ordnungsamt der Stadt Landau hat in der zurückliegenden Woche verstärkt die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfahrer kontrolliert. Das Ergebnis: 25 Verstöße, in den allermeisten Fällen verbotenes Befahren der Fußgängerzone. Die Stadtverwaltung erneuert ihren Appell, in diesem Bereich, der den Fußgängern vorbehalten ist, das Rad zu schieben.
Wann Radfahren erlaubt ist - natürlich ohne Fußgänger zu gefährden
Sie weist noch einmal darauf hin, dass das Fahrradfahren in der Fußgängerzone lediglich von Montag bis Samstag zwischen 18.30 und 11 Uhr und an Sonntagen erlaubt ist.
Radfahrkontrollen finden regelmäßig statt
Die Stadt Landau hatte Ende vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Seitdem wird regelmäßig der Autoverkehr „geblitzt“; zudem führt die Stadt Landau bereits seit über zwei Jahren gemeinsame Radfahrkontrollen durch die Verkehrsüberwachung und den kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamts durch. Diese finden regelmäßig statt, in der vergangenen Woche mit dem Schwerpunkt auf der Fußgängerzone. Kontrolliert wurde von Montag bis Samstag zu unterschiedlichen Uhrzeiten.
Ziel aller Kontrollen ist immer mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer in der Stadt Landau. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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