Radfahrkontrollen
Rund 70 Verstöße in der Fußgängerzone Landau
Landau. Schieben, bitte: Mit der Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs Ende 2022 hat die Stadt Landau auch die Verantwortung für Radfahrkontrollen im Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Seitdem kontrollieren Verkehrsüberwachung und kommunaler Vollzugsdienst mehrmals im Monat gemeinsam Radfahrer. Verkehrsdezernent Lukas Hartmann teilt hierzu mit: „Auch Radfahrende begehen Regelverstöße, die wir dann ahnden müssen. Ziel aller Kontrollen ist immer mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden in unserer Stadt.“
Die Kontrollen sind meist unangekündigt und konzentrieren sich auf verschiedene Kontrollpunkte, etwa die Fußgängerzone, Brücken, Rheinstraße, Ostbahnstraße oder verschiedene Einbahnstraßen. Aber auch im Rahmen der täglichen Streifengänge führt der kommunale Vollzugsdienst – neben seinen vielen anderen Aufgaben – regelmäßig Radfahrkontrollen durch.
Es gab Beschwerden wegen Radfahren in der Fußgängerzone
„Aufgrund von Beschwerden haben wir im Laufe der zurückliegenden Woche an mehreren Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten das Durchfahrtsverbot für den Radverkehr in der Fußgängerzone kontrolliert“, informiert Lukas Hartmann. „Das ist mit die häufigste Kritik, die im Zusammenhang mit dem Radverkehr in unserer Stadt an uns herangetragen wird: dass Fahrradfahrende verbotenerweise in der Fußgängerzone unterwegs sind.“ Bei den jüngsten Kontrollen wurden rund 70 Radfahrende „erwischt“ und entsprechend verwarnt.
Auch Radfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten
Die Stadt Landau weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass auch beim Radfahren die Straßenverkehrsordnung stets zu beachten ist. So dürfen Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben wurden, von Erwachsenen nur befahren werden, wenn diese ein Kind bis 10 Jahren begleiten. Einbahnstraßen sind für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nur dann frei, wenn dies durch ein Verkehrszeichen zugelassen ist. Radwege dürfen nur in der zugelassenen Fahrtrichtung befahren werden. Und: In Landau ist das Radfahren in der Fußgängerzone lediglich von Montag bis Samstag zwischen 18.30 und 11 Uhr sowie an Sonntagen erlaubt. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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