Neue Führerscheine
Umtausch bei der Stadtverwaltung Landau
Landau. Ob grauer oder rosa „Lappen“ oder Plastikkarte: Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Für PKW- und Motorradführerscheine geschieht dies gestaffelt nach einem festen Stufenplan - abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers (bei alten Papier-Führerscheinen) beziehungsweise vom Ausstellungszeitpunkt der Fahrerlaubnis (bei Plastikkartenführerscheinen). Da aktuell noch viele Nachfragen vonseiten der Bürgerinnen und Bürger bei der städtischen Führerscheinstelle eingehen, informiert die Stadtverwaltung Landau noch einmal über die wichtigsten Punkte des Umtauschprozesses.
Sechs Monate vor Ablauf Termin vereinbaren
Die Führerscheinstelle ist ausschließlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Landau zuständig. Sie bittet Bürgerinnen und Bürger, frühestens sechs Monate vor Ablauf der Umtauschfrist einen Termin zur Antragstellung zu vereinbaren.
Die Terminvereinbarung ist online unter https://termin.landau.de möglich. Sollten hier erst Termine in mehreren Wochen verfügbar sein, lohnt es sich die Terminvergabe regelmäßig zu besuchen, da von Seiten der Führerscheinstelle immer wieder zusätzliche Termine freigeschaltet werden oder bereits angemeldete Personen kurzfristig ihre Termine stornieren. Bitte beachten: Bei der Sicherheitsfrage, die im Zuge der Online-Terminvergabe gestellt wird, handelt es sich um eine Rechenaufgabe. In das entsprechende Feld ist somit die Lösung einzutragen und nicht die bereits angezeigte Rechnung.
Persönliche Unterschrift erforderlich
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss zum ausgemachten Termin persönlich in der Führerscheinstelle in der Klaus-von-Klitzing-Straße 2 erscheinen, da vor Ort eine Unterschrift zu leisten ist, die auf den neuen Führerschein gedruckt wird. Mitzubringen sind außerdem die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Sollten zum Ablauf weitere Fragen bestehen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle per Mail an fuehrerschein@landau.de zur Verfügung.
Die Umtauschfristen im Überblick
Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, orientieren sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgegeben wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Die erste Frist – für Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Papier-Führerschein besitzen – endete am 19. Januar. Doch: Wer diesen Stichtag versäumt hat, kann den Umtausch noch bis 19. Juli nachholen.
Graue, rosa oder DDR-Führerscheine bis 31. Dezember 1998
- Geburtsjahr vor 1953 = Umtauschfrist 19. Januar 2033;
- 1953–1958 =19. Januar 2022;
- 1959-1964 = 19. Januar 2023;
- 1965-1970 = 19. Januar 2024;
- 1971 oder später = 19. Januar 2025.
Scheckkarten-Führerscheine ab 1. Januar 1999
- Ausstellungsjahr 1999–2001 = Umtauschfrist 19. Januar 2026;
- 2002–2004 = 19. Januar 2027;
- 2005–2007 = 19. Januar 2028;
- 2008 = 19. Januar 2029;
- 2009 = 19. Januar 2030;
- 2010 = 19. Januar 2031;
- 2011 = 19. Januar 2032;
- 2012 bis 18. Januar 2013 = 19. Januar 2033.
Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Tabelle ist auch online unter https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html zu finden. ps
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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