Stadt Landau erweiterte Allgemeinverfügung
Weitere massive Einschränkungen im öffentlichen Leben
Landau.Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Coronavirus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen untersagt. Dies betrifft unter anderem Musikschulen, Fahrschulen, Weiterbildungszentren und Prüfungseinrichtungen wie den TÜV, aber auch Jugend- und Vereinsfreizeiten.
Am Wochenende hatte die Stadt bereits zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, ihre Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen.
Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.
Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Die Stadt Landau weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung auch allgemein gültig ist, d.h., sie wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann auch als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der städtischen Internetseite www.landau.de tagesaktuell. stp
Autor:Thomas Klein |
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