Klinikum erhält 684.900 Euro
Wieder Geld für Klinikum Landau - SÜW

Dr. Maximilian Ingenthron, Bürgermeister der Stadt Landau und Aufsichtsratsvorsitzender Klinikum LD-SÜW, Carola Hollnack, koordinierende Gesundheitsreferentin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Ministerialdirektor Daniel Stich, Dr. Guido Gehendges, Geschäftsführer Klinikum LD-SÜW, Dietmar Seefeldt, Landrat des Landkreises SÜW, Privat-Dozent Dr. Stefan Vonhof, Ärztlicher Direktor Klinikum LD-SÜW und Ralf Levy, Pflegedirektor Klinikum LD-SÜW (v.l.n.r.) | Foto: MWG
  • Dr. Maximilian Ingenthron, Bürgermeister der Stadt Landau und Aufsichtsratsvorsitzender Klinikum LD-SÜW, Carola Hollnack, koordinierende Gesundheitsreferentin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Ministerialdirektor Daniel Stich, Dr. Guido Gehendges, Geschäftsführer Klinikum LD-SÜW, Dietmar Seefeldt, Landrat des Landkreises SÜW, Privat-Dozent Dr. Stefan Vonhof, Ärztlicher Direktor Klinikum LD-SÜW und Ralf Levy, Pflegedirektor Klinikum LD-SÜW (v.l.n.r.)
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Landau. Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem Klinikum Landau-Südliche Weinstraße in Landau einen weiteren Bewilligungsbescheid in Höhe von 684.900 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.

Förderung durch Krankenhauszukunftsfonds

„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Daniel Stich bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
„Wir freuen uns sehr, dass uns im Rahmen des Nachverteilungsverfahrens des Krankenhauszukunftsfonds zusätzlich zu der Fördersumme aus dem Hauptverteilungsverfahren weitere Fördermittel zur Realisierung von unseren geplanten Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Der Digitalisierungsschub in unserem Klinikum stellt einen großen Meilenstein dar, mit erheblichem Einfluss auf die Patientenversorgung und für ein prozessoral optimiertes Arbeitsumfeld unserer Mitarbeitenden. Es gilt nun, die Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie weiter voranzutreiben,“ so die Vertreter des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße.

Förderung hauptsächlich digitaler Infrastruktur

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, wie Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. ps

Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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