Neue Corona-Bekämpfungsverordnung gilt
Zugang zu Ämtern nur mit 3G
Landau. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine 29. Corona-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Diese regelt auch den Zugang von Besucherinnen und Besuchern zu öffentlichen Einrichtungen. Gemäß den neuen Vorgaben gilt für das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude der Stadtverwaltung Landau ab sofort die 3G-Regel. Zutritt erhalten nur geimpfte, genesene und tagesaktuell getestete Personen.
Der Nachweis der Impfung bzw. Genesung oder eines gültigen Schnell- bzw. PCR-Tests wird am Eingang kontrolliert. Selbsttests unter Beaufsichtigung des Verwaltungspersonals sind nicht zulässig. Die Verwaltung verweist auf die zahlreichen kostenfreien Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet, u.a. in unmittelbarer Nähe des Rathauses auf dem Rathausplatz. Eine aktuelle Übersicht findet sich online unter www.landau.de/testen.
Die städtischen Dienstgebäude in Landau sind weiter nicht regulär für den Publikumsverkehr geöffnet; es wird um vorherige Anmeldung gebeten. Diese ist für viele Dienstleistungen u.a. des Bürgerbüros, der Führerscheinstelle, des Standesamts, des Schulamts, des Jugendamts, des Sozialamts und der Renteninfostelle online unter https://termin.landau.de möglich. Das Bürgerbüro öffnet immer dienstags und freitags von 7.30 bis 12 Uhr ohne Termin für dringende Angelegenheiten.
Autor:Thomas Klein |
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