Dämmung oberste Geschossdecke
Energieberatung der VZ in Landau
Energietipp. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein.
Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit.
Dämmung kann viel Heizenergie einsparen
Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann. Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.
Fördermittel möglich
Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Termin zur Energieberatung
Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Er hat am Mittwoch, 20. Dezember, von 12.15 bis 16 Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus 2 - Neubau), An 44 Nummer 31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06341 1430 wird erbeten.
Weiterhin steht das Energietelefon der Verbraucherzentrale unter 0800 6075600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr zur Verfügung. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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