Erklärung
Kompostierbares Plastik nicht in die Biotonne vom EW Landau
Landau. Nach der letzten Chargenanalyse des Landauer Biomülls hat der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb feststellen müssen, dass zu viele Fremdstoffe im wertvollen Bioabfall sind. Unter anderem waren es Folienbeutel aus Biokunststoff. Abbaubare Plastiktüten und Kunststoffprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen suggerieren einen nachhaltigen Kreislauf. Die Realität sieht häufig anders aus.
Prüfkriterien des Siegels
Kompostierbares Plastik ist ein Kunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen. Er besteht meist zu 20 bis 100 Prozent aus Mais, Kartoffeln oder Zuckerrohr anstatt aus Öl. Die kompostierbare Plastiktüte und die vielen weiteren Produkte aus bio-abbaubaren Kunststoffen erwecken den Anschein, umweltverträglicher zu sein. Die Hersteller haben dafür ein eigenes europaweites Siegel geschaffen. Nach den Prüfkriterien dieses Siegels müssen die Kunststoffe nach zwölf Wochen bei 60 Grad Celsius zu 90 Prozent desintegriert sein. Desintegriert bedeutet in diesem Kontext Zerfallen in Teile, die kleiner als zwei Millimeter sind. Damit gilt das Ganze begrifflich noch immer als Mikroplastik. Nach maximal sechs Monaten (bei 60 Grad Celsius) müssen kompostierbare Kunststoffe nahezu vollständig abgebaut sein. In den meisten industriellen Kompostierungsanlagen hat der Biomüll oftmals zu wenig Zeit für den Abbau der kompostierbaren Tüten. Der Nachweis der Kompostierbarkeit der Beutel aus „Bioplastik“ erfolgt unter idealisierten Laborbedingungen. Diese stimmen meist nicht mit den realen Bedingungen in den Anlagen der Abfallwirtschaftsbetriebe überein.
Hier liegt das Problem:
Am Ende des Abbaus bleiben Wasser, Kohlendioxid und mineralische Zusatzstoffe zurück. Der besondere ökologische Nutzen „kompostierbarer“ Produkte liegt zunächst also darin, beim biologischen Abbau im Wesentlichen das Treibhausgas Kohlendioxid freizusetzen. Humusbildende Materialien, die das Ziel einer Kompostierung sind, werden nicht erzeugt. Selbst wenn der biologische Abbau in den üblichen Produktionszeiten der Bioabfallbehandlungsanlagen vollständig gelingen würde, gibt es ein weiteres Problem: In der Biogas und Kompostierungsanlage in Westheim müssen Plastiktüten möglichst früh aus dem Produktionsprozess aussortiert werden. Technisch können herkömmliche Plastikprodukte nicht von „kompostierbaren“ unterschieden werden.
„Deshalb landen auch 'kompostierbare Plastikbeutel' meist in der Müllverbrennungsanlage und damit auch der wertvolle Inhalt mit den biologischen Abfällen. Aus diesem Grund sagen wir: Plastiktüten und auch kompostierbare Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne, dies werden wir bei den Leerungen auch öfters überprüfen“, erinnert Andreas Fischer Abfallberater des EWL. Falsch befüllte Tonnen bleiben dann ungeleert stehen.
Viele Wege führen in die Biotonne
Zu Hause Bioabfall sammeln kann jeder machen, wie er mag. Viele haben einen Behälter unter der Spüle, manche ein geschlossenes Gefäß auf der Arbeitsplatte, und andere laufen einmal am Tag zur großen Biotonne. Die ersten beiden Sammlertypen nutzen oftmals zusätzlich eine Papiertüte, damit der Behälter nicht so stark verschmutzt. Viele Wege „führen“ bekanntlich nach Rom - und so auch in die Biotonne. Nutzt man eine Plastiktüte dann bitte nur für den Transport und schüttet den Inhalt in die Biotonne. Die Plastiktüte selbst gehört in die Restmülltonne. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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