Wohngeld und Bürgergeld
Sehr viele Anträge gehen zur Zeit bei der Kreisverwaltung ein
Landau. Durch die Wohngeldreform gehen in der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aktuell sehr viele Anträge auf Wohngeld ein. Ähnlich verhält es sich bei der Grundsicherung. Die Verwaltung versichert, dass alle eingegangenen Anträge bearbeitet werden und ergänzt, dass es wegen des hohen Zusatzaufkommens teilweise zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen kann.
„Wir wissen, dass viele Menschen auf die Leistungen angewiesen sind und auf entsprechende Bescheide warten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun ihr Möglichstes, die seit dem Jahresbeginn stark gestiegene Anzahl an Anträgen so schnell wie möglich zu bearbeiten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, falls sie am Telefon nicht direkt durchkommen oder sie etwas länger auf eine Rückmeldung warten müssen. Die Kreisverwaltung hat bereits weiteres Personal in der Abteilung Soziales eingestellt, das zurzeit eingearbeitet wird.
Was hat sich bei Wohngeld und Grundsicherung geändert?
Beim Wohngeld handelt es sich um einen Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter beziehungsweise um einen Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Seit dem 1. Januar 2023 haben nach Angaben der Bundesregierung bundesweit zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Zuvor waren es 600.000. Zum Jahresbeginn ist außerdem das neue Bürgergeldgesetz in Kraft getreten. Damit wurden das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld abgelöst. Dieses Gesetz hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (kurz: Grundsicherung) sowie auf die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Worauf ist bei Anträgen zu achten?
Immer wieder gehen in der Kreisverwaltung Anträge für Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt von Bürgerinnen und Bürgern ein, die nicht im Kreisgebiet wohnen. „Es ist nachvollziehbar, dass Betroffene, wenn sie nach einer gewissen Wartezeit hören, dass der Antrag neu gestellt oder an die zuständige Stelle weitergeleitet werden muss, verärgert sind“, sagt Michaela Endys, Leiterin der Abteilung Soziales bei der Kreisverwaltung. „Dadurch verlängert sich die Wartezeit vermeidbar noch einmal.“ Daher sei es wichtig, die Anträge bei der richtigen Behörde zu stellen: Für Kreisbürgerinnen und Kreisbürger ist die Kreisverwaltung die richtige Anlaufstelle, für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Landau die Stadtverwaltung.
Nicht selten kommt es vor, dass Antragstellende telefonisch oder per E-Mail in der Verwaltung nach dem aktuellen Sachstand fragen. Die Abteilung bittet darum, davon abzusehen, damit möglichst viele Ressourcen für die Bearbeitung der Anträge genutzt werden können.
Wo gibt es weitere Informationen?
Hilfreiche Informationen zum Wohngeld, zu den richtigen Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung sowie Unterlagen zur Beantragung sind zu finden unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Wohngeld.php.
Wissenswertes zum Thema Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Grundsicherung.php. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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