Beratungsstelle AGFJ
Trennungsberatung im Auftrag der Kreisverwaltung SÜW
Kreis SÜW. Nicht jede Trennung oder Scheidung eines Paars artet in einen Rosenkrieg aus. Aber Schwierigkeiten, vor allem in der Kommunikation, kann es dennoch geben. Erst recht, wenn ein Kind oder mehrere Kinder im Spiel sind. Bei familiären Krisen können sich die Familien während und nach der Trennung vertrauensvoll an die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (AGFJ gGmbH) in Landau wenden; sie bietet im Auftrag der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eine Trennungs- und Scheidungsberatung an. Für Fälle, in denen ein Gerichtsprozess droht oder schon im Gange ist, berät die Familiengerichtshilfe der AGFJ gGmbH. In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses stellte die gemeinnützige Gesellschaft ihre Arbeit vor.
Erfahrener freier Träger
Bis vor rund vier Jahren war das vom Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Beratungsangebot beim Landkreis Südliche Weinstraße angesiedelt. Dann fiel die Entscheidung, mit der AGFJ gGmbH einen erfahrenen freien Träger damit zu beauftragen. „Aus Sicht des Jugendamtes ist das Konzept der Arbeitsgemeinschaft sehr gelungen. Es kann Eltern beziehungsweise Elternteilen und vor allem den Kindern in hochstrittigen Situationen helfen - egal ob im persönlichen Gespräch oder Telefonat“, sagte Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Georg Kern. Etwaige Berührungsängste der Ratsuchenden seien oft geringer, wenn sie sich an einen freien Träger wenden könnten anstatt an das Jugendamt, so die Erfahrung von Hannelore Schlageter, Leiterin des Kreisjugendamts Südliche Weinstraße.
Themen: Umgang mit den Kindern und Medienkonsum
Zunächst wurde für die Trennungs- und Scheidungsberatung und die Familiengerichtshilfe eine Stelle bei der AGFJ vorgehalten, inzwischen sind es eineinhalb Stellen. Eine der zwei Beraterinnen ist Verena Hahn. Sie berichtete im Ausschuss: „Bei uns gehen viele Fragen zum Thema Umgang ein - wo soll das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben, verbringt es die Ferien beim Vater oder Mutter?“ Dazu würden auch Einzelgespräche mit dem Kind oder den Kindern geführt, um ihre Wünsche abzufragen. Immer wieder gebe es auch Streitpunkte bei Fragen zu den Bettgehzeiten sowie zum Süßigkeiten- oder Medienkonsum des Nachwuchses. Teilweise meldeten sich Paare noch Jahre nach der Scheidung wegen Problemen in der Kommunikation.
Im Verlauf einer Scheidung werden die Eltern per Post vom Jugendamt auf das Beratungsangebot hingewiesen, immer wieder auch von den Gerichten. „Geht es um Themen der Familiengerichtshilfe, kommen die Gerichte auch auf uns zu und bitten uns um eine Einschätzung zu den jeweiligen Fällen“, erklärte der für die Pfalz zuständige AGFJ-Geschäftsführer Joachim Freitag vor dem Ausschuss. Ziel sei es, gemeinsam mit den Familien eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Kinder zu finden: „Wir versuchen, den Konflikt zwischen den Eltern zu lösen, um die Kinder zu entlasten.“ Manchmal sei dies auch außergerichtlich möglich.
Wie oft die Eltern oder Elternteile die Beratungsstelle aufsuchen, sei von Fall zu Fall unterschiedlich, so Hahn: „Manche kommen nur einmal zu uns, andere mehrmals. Auch der Abstand zwischen den Gesprächen variiert.“ 2022 seien 206 Fälle bearbeitet worden, „wobei ein Fall auch acht Gespräche bedeuten kann“.
Kontakt
Die Trennungs- und Scheidungsberatung/Familiengerichtshilfe für den Landkreis SÜW der AGFJ gGmbH ist unter der Telefonnummer 06341 6741832 oder per E-Mail an tsb-suew@agfj-pfalz.de erreichbar.
Die Adresse lautet Kugelgartenstraße 25 in 76829 Landau.
Weitere Infos unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Beratung-Trennung.php. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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