Grundsteuerreform
Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz arbeitet auf Hochtouren
Rheinland-Pfalz. Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben. Rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Rheinland-PfalzDie Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in...