FDP will Kiffen in Landstuhl verbieten
Landstuhl. FDP-Stadtratsmitglied Michael Faisal Dieterich will dem Konsum von Cannabis auf öffentlichen Plätzen in Landstuhl verbieten. Einen entsprechenden Antrag hat der Freidemokrat bei Stadtbürgermeister Matteo De Fazio zur Beratung in der nächsten Stadtratssitzung am 28. Januar eingereicht.
Von Erik Stegner
Der Antrag zielt darauf ab, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Allgemeinverfügung – sprich ein Verbot – zu erlassen. Begründung: Der Konsum von Cannabis könne die kognitiven Fähigkeiten und die Motorik beeinträchtigen. In der Öffentlichkeit könnten Konsumenten dadurch eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, insbesondere im Straßenverkehr oder in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen, erklärt Dieterich. Außerdem sei Cannabis eine psychoaktive Substanz, die vor allem bei jungen Menschen das Risiko für langfristige negative Auswirkungen auf die geistige und psychische Gesundheit erhöhen könne. Ein Verbot in der Öffentlichkeit helfe, den Konsum von Minderjährigen zu erschweren oder zu minimieren, ist Dieterich überzeugt.
Bundes-CDU gegen Legalisierung von Cannabis
Weitere Punkte, die von ihm im Antrag genannt werden, sind der Schutz des sozialen Umfelds, die Verhinderung der Normalisierung, negative gesundheitliche Auswirkungen und die Vermeidung von Konflikten mit bestehenden Gesetzen. Ob er mit seinem Antrag durchkommen wird, wagt Dieterich momentan noch nicht zu sagen, sieht die Chancen dafür aber nicht als aussichtslos an. Immerhin ist der Landstuhler Stadtrat von einer CDU-Mehrheit geprägt, und die Bundes-Christdemokraten haben sich bereits gegen die von der Ampel durchgewunkene Legalisierung ausgesprochen, weiß Dieterich.
In Landstuhl selbst wurde der Sachverhalt bislang nur einmal politisch diskutiert, und zwar im September vor dem Stadtfest. Die Stadt und das Ordnungsamt entschieden sich zu diesem Zeitpunkt dafür, kein grundsätzliches Cannabisverbot auf der Festmeile auszusprechen. Kiffen war also bei Einhaltung aller Regeln für die Besucher erlaubt.
Besitz von bis zu 50 Gramm und Eigenanbau erlaubt
Hintergrund: In Deutschland ist seit April 2024 der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit legal. Erwachsene dürfen zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Außerdem ist die kontrollierte Abgabe in Anbauvereinigungen möglich und der Anbau in der eigenen Wohnung gestattet. An öffentlichen Orten darf geraucht werden. Eindeutig ist im neuen Gesetz festgelegt, dass Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an öffentlich zugänglichen Sportstätten oder in deren Sichtweite verboten ist.
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |
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