Umwelt
Illegale Einleitung von über 57 Tonnen Ölschlamm
FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung fordert moderne Überwachungs-Sensorik als sofortige Auflage für möglicherweise schon bekannten Verursacher
Linkenheim-Hochstetten. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) hat dem FDP-Landtagsabgeordneten Christian Jung (Wahlkreis Bretten) bestätigt, dass im Spätjahr 2022 über 57 Tonnen Ölschlamm illegal in die Kanalisation von Linkenheim-Hochstetten (Landkreis Karlsruhe) eingeleitet wurden.
„Der beschriebene Vorgang ist der Landesregierung bekannt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde durch die Kommune Linkenheim-Hochstetten am 21. Dezember 2022 informiert. Die Gemeinde wandte sich an das Regierungspräsidium, weil der Betrieb, den sie als Verursacher der Verunreinigung im Verdacht hat, als Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums steht.
Zuvor waren am 8. November 2022 bei einer Kamerabefahrung des Kanals 57,46 t Ölschlamm festgestellt worden. Die Fragen, wann genau und von wem der Ölschlamm in die Kanalisation eingeleitet wurde, sind Gegenstand laufender Ermittlungen“, antwortet Umweltministerin Thekla Walker nun Landtagsabgeordneten Christian Jung auf eine parlamentarische Anfrage (Kleine Anfrage Drucksache 17/4414) zu dem Vorfall, die der liberale Parlamentarier im März 2023 gestellt hatte.
Nach Angaben des Entsorgungsbetriebs bestand nach Auskunft der Umweltministerin der vorgefundene Ölschlamm zu etwa 25 Prozent aus Feststoff und Öl sowie aus Wasser. Genauere Informationen zu den Inhaltsstoffen des Ölschlamms würden der Landesregierung nicht vorliegen. „Durch die illegale Einleitung des Ölschlamms bestand und besteht nach dem vorliegenden Kenntnisstand keine Gefährdung für die Infrastruktur der Gemeinde, die Bevölkerung oder die Tierwelt. Die Verunreinigung beschränkte sich auf die Kanalisation; die Funktionsfähigkeit der Kläranlage war nach Aussage der Gemeinde nicht beeinträchtigt“, betont Thekla Walker auf Nachfrage von Christian Jung.
Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, hat es nach Mitteilung des Stuttgarter Umweltministeriums bislang keine weiteren Auflagen gegen den möglichen Verursacher gegeben, obwohl die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten mittlerweile einem lokalen Unternehmen die Entsorgungskosten von rund 20000 Euro in Rechnung gestellt habe.
„Es gilt nun nach der korrekten Beantwortung des Sachverhalts, den möglicherweise schon bekannten Verursacher der illegalen Ölschlammentsorgung schnell zu ermitteln. Genauso rasch muss die Landesregierung und das Regierungspräsidium Karlsruhe sicherstellen, dass technische Maßnahmen infolge der Verunreinigung ergriffen werden, um eine erneute Verunreinigung - zum Beispiel durch die in Verdacht geratenen Firma - frühzeitig zu erkennen. Dabei könnte moderne Überwachungs-Sensorik eingesetzt werden, die auch eine prophylaktische Wirkung gegenüber illegalen Ölschlammentsorgern insgesamt hätte“, sagte FDP-Landtagsabgeordneter nach der weiteren Analyse des Vorfalls.
Von 2019 bis 2022 kam es nach Angaben des Landratsamts Karlsruhe zu insgesamt 13 unzulässigen Einleitungen von Schadstoffen in die Kanalisation im Gebiet des Landkreises. Bei acht dieser Fälle gelangten die Schadstoffe über die Kanalisation in eine Kläranlage, bei den übrigen fünf Fällen gelangten sie über die Kanalisation in ein Gewässer. Es sind keine Schäden an Gewässern im Landkreis Karlsruhe bekannt, die in den vergangenen drei Jahren infolge von unzulässigen Einleitungen in die Kanalisation entstanden sind.
Autor:FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden |
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