Jugendlicher fühlt sich vom Staubsauger gestört und gibt Notruf ab
Ludwigshafen. Am Montag, 11. April 2022, spielte ein 13-Jähriger um kurz vor 14 Uhr in seinem Zimmer am PC. Als seine Mutter hereinkam, um in dem Kinderzimmer zu saugen, fühlte sich dieser so gestört, dass er den Notruf wählte und um Hilfe rief. Die Polizei vermutete eine Notlage und fuhr die Örtlichkeit schnellst möglichst an. Vor Ort konnte der Vorfall aufgeklärt werden. Eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs eines Notrufs wurde aufgenommen und mit dem Kind wurde intensiv über Sinn und Zweck von Notrufen gesprochen.
Die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen ist strafbar und kann zu einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen. Leider wählen immer wieder Bürgerinnen und Bürger den Polizeinotruf 110, ohne dass ein Grund vorliegt. Durch solche Gespräche könnte der Notruf blockiert werden und eine echter Notfall muss gegebenenfalls warten. Grundsätzlich sollte der Notruf nur beim Vorliegen einer Gefahrensituation gewählt werden. POL-PPRP/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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