Raum Ludwigshafen/B9/A61
Mobile Polizeikontrollen auf den Autobahnen

Mobile Verkehrskontrollen im Dienstbezirk der Polizeiautobahnstation Ruchheim. Hier die Bilanz | Foto: Polizei
  • Mobile Verkehrskontrollen im Dienstbezirk der Polizeiautobahnstation Ruchheim. Hier die Bilanz
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Verkehrskontrollen. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 6. auf 7. Oktober, gab es erneut mobile Verkehrskontrollen im Dienstbezirk der Polizeiautobahnstation Ruchheim. Die Bilanz der Kontrollen auf Autobahn und Bundesstraße:

B9/Maudach: Kein Führerschein und keine Zulassung

Auf der B9 in Richtung Speyer, Höhe Anschlussstelle Maudach, kontrollierten die Polizisten einen Mercedes. Nach Aufforderung seinen Führerschein auszuhändigen, erklärte der 21-jährige Fahrer, dass er keine Fahrerlaubnis habe. Die weitere Überprüfung des 21-Jährigen und seines Mercedes ergab, dass der Wagen nicht war und entsprechend gar nicht erst im Straßenverkehr hätte gefahren werden dürfen. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

A61/Ruchheim: Falscher Führerschein und illegales Tuning

Um 18.20 Uhr, kontrollierten die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim vor der Dienststelle einen Citroen. Der 45-jährige Fahrer konnte nur eine ausländische Fahrerlaubnis vorzeigen. Da er bereits seit 2019 in Deutschland wohnt, hätte er jedoch einen deutschen Führerschein benötigt. Damit wurde an diesem Mittwochabend das zweite Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Die weitere mobile Verkehrskontrolle der Polizeiautobahnstation Ruchheim brachte mehrere Tuning-Verstöße ans Licht. Unter anderem hatte ein 21-Jähriger Autofahrer an seinem Opel Astra Fahrtrichtungsanzeiger aus den Vereinigten Staaten (US) angebracht – aber leider illegal. Bei seiner Kontrolle um 19.21 Uhr auf der A61 konnte er die dafür erforderliche Betriebserlaubnis beziehungsweise den Nachweis einer Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle nicht vorlegen.

A61/Dannstadt: Weitere Tuning-Verstöße und mehr

Nach Mitternacht folgte der nächste Tuning-Verstoß. Bei der Kontrolle eines Sattelschleppers am frühen Donnerstagmorgen um 0.20 Uhr auf der Tank- und Rastanlage Dannstadt wurden diverse Zusatzbeleuchtungen an der Fahrzeugfront festgestellt. Auch der Lkw-Fahrer hatte hierfür keine Genehmigungen.
Gleiche Veränderungen ohne Genehmigung bemängelten die Beamten zehn Minuten später um 0.30 Uhr bei einer weiteren Lkw-Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Dannstadt. Der 21-jährige Fahrer hatte außerdem die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten.

Vier Stunden später, um 4.37 Uhr, geriet ein hochmotorisierter BMW auf der A61 ins Visier der Polizei. Die Kontrolle ergab an dem BMW diverse technische Veränderungen, wofür der Fahrer ebenfalls keine Genehmigung vorweisen konnte. 

Gegen alle Betroffenen wurden schlußendlich Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Was ist "Tuning" überhaupt?

Die Vornahme solcher Veränderungen an Fahrzeugenwird allgemein als "Tuning" bezeichnet. "Tuning" ist jede individuelle, technische Veränderung an Kraftfahrzeugen, die in erster Linie dem Zweck der optischen und akustischen Aufwertung, seltener auch der Leistungssteigerung, dienen. Voraussetzung für den legalen Betrieb, beziehungsweise die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum, ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen.
Achtung! Regelmäßig haben solche illegalen Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Polizeiautobahnstation Ruchheim

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Autor:

Judith Ritter aus Lingenfeld

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