Ohne Führerschein, dafür mit Alkohol auf Motorroller in Ludwigshafen unterwegs
Ludwigshafen. Am Samstag, 11. April 2020, konnte im Rahmen der Streifenfahrt gegen 23.20 Uhr in der Erich-Reimann-Straße ein mit zwei Personen besetzter Motorroller ohne Versicherungskennzeichen und Licht festgestellt werden. Beide Personen trugen zudem keinen Helm. Beim Erblicken des Streifenwagens versuchten beide Personen zu flüchten. Der Fahrer konnte einer Kontrolle unterzogen werden. Er konnte weder einen Führerschein noch eine Anmeldung des Rollers vorlegen. Dafür konnte bei dem 16-jährigen Ludwigshafener deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Test ergab einen Alkoholwert von 0,22 mg/l. Der Motorroller wurde zwecks Überprüfung sichergestellt. Den 16-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen § 24c StVG eingeleitet, wonach für Fahranfänger unter 21 Jahre ein striktes Alkoholverbot gilt. POL-PPRP
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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