Testkäufe von Feuerwerkskörpern in Ludwigshafen
Ludwigshafen. Am Montag (30. Dezember 2024) wurden zwischen 12.30 und 16 Uhr durch Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität, Mitarbeitende der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) der Stadt Ludwigshafen zusammen mit Schülern der Höheren Berufsfachschule (Bildungsgang Polizei und Verwaltung) Testkäufe von Feuerwerkskörpern durchgeführt. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerken.
Die jugendlichen Testkäufer verlangten in acht Geschäften Feuerwerkskörper der Kategorie F2, alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren.
In fünf Geschäften wurde sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Abgabe von Feuerwerk, Alkohol oder Tabakwaren gehalten. Es wurden vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Daneben kam es zu zwei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. In einem Fall wurde hochprozentiger Alkohol an einen 17-jährigen Testkäufer abgegeben und in einem anderen Fall Tabakwaren.
Unter Feuerwerkskörper der Kategorie F2 fallen zum Beispiel Kanonenschläge, Batterien und Raketen. Diese sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen und dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Weitere Informationen zu Feuerwerk zum Jahreswechsel findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://s.rlp.de/jQodw60.
Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk findet man in der Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/i81FIhq. POL-PPRP/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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