Ludwigshafen
Unfallflucht - unberechtigtes Führen eines Autos
Ludwigshafen. Am Sonntag, 23. Januar 2022, war ein schwarzer Daihatsu unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel in der Maxstraße abgestellt. Eine bisher unbekannte Person hat das Auto vor 13.50 Uhr unberechtigt gefahren und am Rathausplatz damit einen Verkehrsunfall verursacht. Das Auto wurde an einem Stein festgefahren und ließ sich nicht mehr weiterfahren. Im Anschluss flüchtete die Person, ohne sich um den entstanden Schaden zu kümmern. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und zur Spurensuche sichergestellt.
Laut Polizei könne derzeit keine Zueignungsabsicht unterstellt werden, weshalb die Ermittlungen wegen des Verdachtes des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen wurden.
Wer kann Hinweise zu der Person geben, welche das Auto führte und den Unfall verursachte? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail an piludwigshafen1@polizei.rlp.de.
Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht um keinen Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Daher bittet die Polizei darum, den Unfallgeschädigten zu helfen. Wer Zeuge einer Unfallflucht wird, sollte das Kennzeichen notieren, oder mit dem Handy ein ein Foto machen und auf jeden Fall die Polizei verständigen. POL-PPRP/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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