Verkehrsunfall in Ludwigshafen
Zettel an Windschutzscheibe genügt nicht
Ludwigshafen. Am Sonntag, 2. Januar, beschädigte ein 32-Jähriger beim Ausparken aus einer Parklücke am Goerdelerplatz ein anderes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der Unfallverursacher hinterließ zunächst nur einen Zettel an dem beschädigten Fahrzeug und verließ die Unfallstelle, ohne die Polizei zu informieren. Nachdem er von einem Freund erfahren habe, dass dies nicht ausreichend war, ist er sofort wieder zurück an die Unfallstelle gefahren und hat die Polizei informiert.
Die Polizei weißt hier noch einmal daraufhin, dass sein Zettel als Hinweis auf eine Unfallbeteiligung nicht ausreicht.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb jeden Unfall bei der Polizei zu melden. Polizeipräsidium Rheinpfalz
Weitere Blaulicht-Meldungen zu Ludwigshafen findet man unter: www.wochenblatt-reporter.de/wochenblatt-ludwigshafen/c-blaulicht
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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