Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Wochenblatt-Umfrage
Abstellchaos von E-Scootern
Was halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, von den E-Scootern in Ludwigshafen?
Ludwigshafen. Mit einer ersten Anfrage packt die SPD-Stadtratsfraktion Ludwigshafen das Abstellchaos von E-Scootern an. Ziel der Anfrage ist es, eine Übersicht über die Anzahl der aktiven E-Scooter der verschiedenen Anbieter, die gemeldeten Probleme wie Unfälle oder unsachgemäßes Abstellen, sowie bisherige Absprachen zwischen Verwaltung und den Dienstleistern zu erhalten. Dadurch sollen in einem weiteren Schritt für Ludwigshafen geeignete Lösungen entwickelt werden, um die Probleme mit den E-Scootern zu minimieren, ohne die Mobilitätslösungen zu verbieten.
„Durch das ,free floating’-Prinzip, also das nicht an eine Station gebundene Leihen und Abstellen der E-Scooter, genießen die Nutzenden eine Freiheit der Fortbewegung, die mit anderen Angeboten nicht möglich ist. Besonders zu Zeiten, wo der ÖPNV nur eingeschränkt verfügbar ist, bieten E-Scooter die Möglichkeit, unkompliziert bis kurz vor die Haustür zu gelangen,“ sagt SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender David Guthier. „Leider müssen wir feststellen, dass dieses Angebot auch ausgenutzt wird: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege, Ein- und Ausfahrten sowie Straßen, oder werden auch mal achtlos ins Gebüsch geworfen. Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nehmen zu und es gilt, eine für Ludwigshafen passende Lösung zu finden. Ansätze gibt es dabei viele.“
Probleme mit der missbräuchlichen Nutzung von E-Scootern gibt es auch in vielen anderen Städten, in denen der Dienst durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Mitte 2019 ebenfalls angeboten wird. Mangels einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung diskutieren die Gemeinden sehr unterschiedliche Lösungsansätze - von einer Beschränkung der zulässigen Anzahl von aktiven E-Scootern, über ein Verbot der Nutzung zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Orten, bis zur Schaffung von festen Stationen, außerhalb derer Fahrzeuge nicht abgestellt werden können. Technisch können über die verwendete Software der E-Scooter und deren GPS, gewisse Funktionen in bestimmten Gebieten aktiviert beziehungsweise deaktiviert werden (sogenanntes Geofencing).
„Wir müssen uns mit den Problemen auch als Parteien auseinandersetzen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen letzten Winter, wonach das Abstellen der E-Scooter eine Sondernutzung darstellt, gibt unserer Stadt weitere Werkzeuge an die Hand, um wirksame Lösungen mit den Betreibern zu finden. Wir werden das Abstellchaos angehen,“ bekräftigt David Guthier. ps/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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